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Von dem Elter-Vater Hans Lentz, dem letzten Burgrichter in Dramburg,schreibt er wörtlich:
„Hans Lentz, Aeneris nolzilitnte clurns in Dramburg, cujus lociUrue kecturaiu (Statthalterschaft) ruujores ejus per cluceutos uuuos lrnere-cliturio jure odtiuueruut sud titulo „der Burggrasen", cum pluriiuisuokiliuur kuiuiliis luatriiuouüs juucti."
Daß aber der nenmärkische Adelsstamm der von dem Lentcze das Burg-richteramt in Dramburg tatsächlich geführt hat, wird u. a. auf den beidenältesten Stammtafeln der Familie bezeugt, die aus den Jahren 1682 und 1683stammen und von zwei verschiedenen Verfassern aufgestellt worden sind. Beidezählen drei Bnrgrichter in Dramburg: Simon, Jobst und Hans Lentz (Lentze)Großvater, Vater und Sohn als Stammhäupter der Familie aus.
Die eine der Stammtafeln ist von dem Hosrat Paul Lentz in Helmstedt(P 1705) entworfen. Auf der Rückseite derselben stehen, von seiner eigenenHand eingetragen: „17c>iuiua et clies uutules liberoruur lueoruur" — es sindderen 7 (darunter 1 totgeboren) —. Der Verfasser fügt dem Namen HansLentz die wichtige Bemerkung hinzu: „Der letzte, so das Marg Gräfl. Burg-Richter-Amt, welches von 200 Jahren ber> den Lentzen erblich gewesen, be-dienet hat."
Die andere Stammtafel enthält keine wesentlichen Abweichungen. Nurschreibt der Verfasser sämtliche Namen statt „Lentz" „Lentze". Hans Lentze, derletzte, so das Marg-Gräfl. Burg-Richter-Amt zu Dramburg, welches von200 Jahren her bey den Lentzen erblich gewesen, bedienet hat."
Die vorstehenden Angaben über das Vorhandensein der DramburgerBurgric hter werden durch das Hallesche „Ehrengedächtnis", welches die prüfendeGesellschaft in Halle nunc 1741 im Druck erscheinen ließ, voll bestätigt.
Ein vierter Zeuge, der schwerwiegende Gründe für den Adelsstand unddas Burgrichteramt der Stammhäupter des Geschlechts beibringt, ist vr. für.Christian Friedrich Hempel in. Halle, welcher 1757 das Leben des HosratsSamuel Lentz V. beschrieben hat und dessen Genealogie bis auf den Burg-richter Simon Lentz in Dramburg zurückführt. Seine hieraus bezüglichen Wortelauten:
„Man kann an dem Adelsstande der Familie um so weniger zweifeln,weil es gewis ist, daß, nachdem sie die polnische Grenze (?) verlassen hatten,sie mit dem Burgrichteramte zu Dramburg in der Neumark Brandenburg über200 Jahre lang erblich beliehen gewesen, dergleichen Ehrenstelle noch jetzt nurein Gelehrter von Adel sähig ist. Ihr Adel wurde desto prächtiger, je mehrereGüter sie hatten. Man schließt dies daraus, weil der Stammvater des ganzenHauses Simon Lenz ein ganzes rheinisches Weinfaß voll Geld verlassen hat,welches nach den damaligen Zeiten ein großer Reichtum war."
Endlich bezeugt Or. v. Raumer in seinem Lock. äipl. Lr. cout, Bd. II.,S. 117 auf Grund älterer Urkunden, daß es in der Neumark ursprünglich Castellanei-Gerichte, d. h. Burggerichte gegeben. Später verschmolzen alle neumärkischenCastellanei-Gerichte zu einem besondern Hofgerichte des neumärkischen Landvvgts.Nur das Landvogteigericht zu Schivelbein und das Burggericht zu Neu-Wedel