- - als Gericht der schloßgesessenen Familie v, Wedel — blieben bis etwa zumJahre 1784 erhalten.
Wie ist denn nun die neumärkische Adelssamilie der von dem Lentze inden erblichen Besitz des Burgrichteramtes von Dramburg gekommen?
Volle Gewißheit war über diese Frage bisher nicht zu erlangen, da diehieraus bezüglichen Urkunden nicht aufzufinden.
Es ist aber wahrscheinlich, daß die von dem Lenteze dieses Ehrenamt alsVasallen und Lehnsträger des schloßgesessenen Geschlechtes der Grasen undHerren von Wedel von letzteren überkommen haben.
Unterm 27. November 1372 hatte nämlich der Markgras Otto der Faulevon Lüdeke v. Wedel aus Mellen ein Darlehn von 1000 Schock böhmischerGroschen erhalten, wofür er ihm Haus (-- Burg) und Stadt Dramburg mitallen Einkünften und Zubehörungen verpfändete. Letztere bestanden vornehmlichin einer Grundabgabe von jährlich 45 Mark brandenburgischen Silbers und4 Wispel Roggen aus der Stadtmühle, sowie aus den Einkünften des Burg-gerichtes, wovon 2/z dem Landesfürsten zustanden, während das letzte Drittel dasEinkommen des Burgrichters ausmachte.
Um nun in den Besitz dieser Einnahmen, als Zinsen seines Darlehns,sicher zu gelangen, erwählte Lüdeke v. Wedel, mit Zustimmung des Markgrasen,seinen Lehnsträger Henning v. Lentzen zum Burgrichter von Dramburg. Dieserbewährte sich in der kurzen Zeit seiner Amtsführung — angeblich bis 1374 —derart, daß sein Lehnsherr Hennings Sohn, der sich von dem Lenteze schrieb,zu seinem Amtsnachfolger ernannte.
23.
von dem Lenteze,
1343—1406, huldigte dem deutschen Orden 1402.
Bekanntlich wurde im Jahre 1381 der Edle Hans v. Wedel, Herr ausSchloß Schivelbein vom Markgrafen Sigismund von Brandenburg zum Haupt-mann des Landes über der Oder d. h. der Neumark ernannt, daß er an seinerStatt das Land regiere.
Unter den Städten aber, die ihm als Hauptmann unterstellt waren, sindaußer Schivelbein, Arnswalde, Tramburg (— Dramburg) und Königsberggenannt.
Ihm wurde unter andern: das Recht zuerkannt, auch Landrichter, Heyde-reuter (Oberförster) und andere Staatsbeamte nach des Landes Nutz undFrommen ein- und abzusetzen.
(v. Ledebur, Allgcm. Archiv Bd. 5, S. 352 und 359.)
Durch den Hauptmann Hans v. Wedel wurde der v. d. Lenteze als Burg-richter von Dramburg in seinem Amte bestätigt.
Dasselbe geschah einige Jahre später durch den Deutschen Orden, deranno 1400 die Neumark ankaufte.
Unter den Rittern und Knappen der Neumark erschien 1402 auch der vondem Lenteze, um dem Deutsch-Orden zu huldigen.