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[Hauptbd] (1904)
Entstehung
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Kapitel VII.

Em ncmllnrkischer Zweig.

Dem oldenburger und brannschmeiger Zweige nahe verwandt ist ein neu-märkischer Zweig, der durch den jüngern Sohn des letzten Burgrichters Hansv, Lentz in Dramburg: Peter begründet und mit dem Generalmajor FerdinandAdolf Hermann Otto Lentz 1898 erloschen ist.

69.

Peter Lentz I.,

Stadtrichter in Drambnrg 1523—1573,

widmete sich den juristischen Studien und übernahm nach seines Vaters Todedas Stadtrichteramt in Dramburg, welches so zu sagen die Fortsetzung desBurgrichteramtes bildete, das seit 1549 in die Hände des Johanniterordensübergegangen war.

Dort lebte der Richter Peter Lentz im Jahre 1573, 59 Jahre alt.

In dem Einwohner-Verzeichnisse von Dramburg aus dem Jahre 1599kommen 2 Familien Lentz in der Stadt vor, zu denen jedenfalls die des Stadt-richters Peter Lentz gehörte.

Sein gleichnamiger Sohn erwählte des Vaters Berns und fand am Land-gerichte zu Küstrin seine Anstellung.

83.

Peter Lentzen lLenzen) II.,

Bürger und Gerichtsverwandter in Küstrin 1573, ch 1615.

Seiner geschieht in den Lehnsakten der Neumark wiederholt Erwähnung.Es wird darin bezeugt, daß der Gerichtsverwandte Peter Lentzen (Lenzen) dasBürgerrecht in Küstrin erworben und in den Jahren 1573 und 1696 nichtunbeträchtliche Geldsummen an einige Mitbürger und nahe wohnende Guts-besitzer ausgeliehen hatte. Am Dienstag nach Estomihi, den 31. Januar 1695,verpachtete Herr Heinrich Rung seinen Lehnsanteil am Gute Dichow für 299 Fl.jährlich an Peter Lentzen, Bürger zu Küstrin. Unterm 16. Juni 1614 ver-pfändete ein Nachbar ihm sein Gut Dieckhaus und andere Lehngüter für1599 Taler.

Zu den ihm verpfändeten Lehngütern gehörte ohne Zweifel auch dasRittergut Blumfeld N./M., auf welchem sein Sohn Paul 1619—29 ansässigwar. Am 28. April 1615 wurde zu Küstrin das Testament bestätigt, welchesder Bürger und Gerichtsverwandte Peter Lentzen auf dem dortigen Gerichteniedergelegt hatte. Der Testator war einige Wochen zuvor gestorben.