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Dieterici's Kritik der Schrift: Preußen und Frankreich : im Interesse der Rheinländer beleuchtet und gleichzeitig benutzt, um die wesentlichen Grundzüge der National-Oeconomie zu berühren ; nebst einer Erwiederung auf Professor Kaufmann's Prüfung einer neuen Gegenschrift
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1. Daß durch Aushebung der Grundsteuer die Rhcinpro-vinz nur dasjenige wieder gewinnen würde, was sie durch Ein-führung derselben verloren hat.

2. Daß überall durch Einführung neuer Abgaben dasEinkommen der Bewohner geschmälert und eben so durch Auf-hebung bestehender Steuern gesteigert wird.

3. Daß, wenn eine Provinz einem Staate cntrißcn undeinem andern Staate einverleibt wird, dasselbe Steuer-Sy-stem, welches in diesem besteht, auch für die ncncrworbcneProvinz in Ausübung zu bringen ist; es aber im höchsten Gradeunbillig sein würde, wenn man zu den Einwohnern sagte: dieseoder jene Abgabe ist freilich in dem Staate, zu welchem ihr frü,herhin gehortet, von allen Provinzen gleichförmig geleistet wor-den, allein wir können sie in unsern alten Provinzen nicht ein-führen , weil sie dorten vor eurer Vereinigung nicht bestandenhat; dessen ungeachtet müßt ihr diese Steuer immer fort bezah-len und zwar ohne deswegen von den Steuern frei zu bleiben,welche in den alten Provinzen, dagegen nicht bei euch, erho-ben wurden. Wohin würden solche Grundsätze führen, wennProvinzen das Unglück hätten, mehrmale den Landesherr« zuwechseln?

4. Daß 182 0 bei Einführung der Mahl, und Schlacht-steuer, welche der Stadt Cöln ungefähr Thlr. 100,000 undAachen Thlr. 60,000 jährlich kostet, auch keine Rücksicht dar-auf genommen wurde, daß solche früherhin in der Rhcinrovinzebenfalls nicht bestanden hatte. Dieses hätte nun für dicNhcin-provinz eine ganz besondere Berücksichtigung verdient, indemwir nachgewiesen haben, daß es in dieser Provinz keinen Un-terschied für die Besteuerten macht, ob man die Abgaben alsGrundsteuer oder als Mahl- und Schlachtstcucr erhebe. DieMahl - und Schlachtstcucr war demnach eine abermalige Grund,steucr oder eine Erhöhung der bereits bestehenden, ungeachtetdie östlichen Provinzen selbst noch immer mit der letztem ver-schont blieben.

Wäre es 1820, als man den Rheinländern eine neueund zwar so höchst bedeutende Steuer, als die Mahl- und