„ßern Theil der für solche verpfändeten Einkünfte frei machen„würde, als die verkauften Ländcreien selbst jemals dem Staate„brachten.
„Da Landgüter, die in der vollkommensten Kultur sind, und„die zur Zeit, da man sie zum Verkaufe ausbictet, eine so hohe„Rente bringen, als sich wahrscheinlich je nur von ihnen crwcr-„bcn läßt, doch um das Drcißigfache ihrer jährlichen Einkünfte„verkauft werden: so läßt sich vermuthen, daß die schlecht ange-baueten, unendlicher Verbesserungen fähigen und wenig ein-bringenden Krongütcr, um das Fünfzig- oder Scchzigfache„ihrer jählichcn Renten zu verkaufen seyn würden. Dadurch„würde die Krone unmittelbar in den Besitz derjenigen Ein-„künste kommen, welche diese große, von dem Verkaufe gclö-„sctc Summe von den auf ihnen haftenden Pfandrechte» be?„freien könnte. Nach wenigen Jahren würde sie wahrscheiu-„lich noch ein zweites Einkommen erhalten. Diese verkauften> „Kronländcr, in Privatbcsitzungcn verwandelt, würden gar„bald in gute Kultur kommen. Mit der Vermehrung ihrer Er-zeugnisse würde sich auch die Bevölkerung des Landes vermeh-ren: da sowohl das Einkommen des Volkes, als die Summe„der von ihm zu verbrauchenden Gegenstände sich vermehrte.„Wenn sich aber die Bevölkerung, das Einkommen des Volkes„und der allgemeine Waarcnvcrbrauch vermehrt: so müssen auch„die Zoll - und Accise-Einkünfte der Krone wachsen.
„Die Einkünfte, welche in irgend einem civilisirtcn Staate„die Krone von ihren Ländcreien zieht, scheinen zwar keinem„einzelnen Unterthan das mindeste zu kosten, sie kosten aber im„Grunde der ganzen Gesellschaft mehr, als irgend ein anderes„gleich großes Einkommen, dessen die Krone genießt. Es würde„in allen Fällen dem Publikum vorthcilhaft seyn, wenn der„Krone diese aus ihren Dsmainen entspringenden Einkünfte aus„einer andern Quelle ersetzt und jene Ländcreien unter das Volk„vertheilt würden — eine Sache, die nicht besser als durch„einen öffentlichen Verkauf jener Domaincn-Güter geschehen„kann.