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Dieterici's Kritik der Schrift: Preußen und Frankreich : im Interesse der Rheinländer beleuchtet und gleichzeitig benutzt, um die wesentlichen Grundzüge der National-Oeconomie zu berühren ; nebst einer Erwiederung auf Professor Kaufmann's Prüfung einer neuen Gegenschrift
Entstehung
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hätte, würde man wahrscheinlich zu den Rheinländern gesagthaben: Ihr müßt verhältnismäßig einen gleichen Antheil anbaarcm Gelde und Domainen stellen, wenn diese Gegenständegemeinsames Staatseigenthum werden sollen; außerdem wer-den dieselben zum besondern Vortheile der Provinzen verwendet,welche solche besessen oder erworben haben.

Gegen eine solche Zumuthung hätten die Rheinländer wohlnichts einwenden können. Allein sollte nun nicht daraus ge-folgert werden müssen, daß im entgegengesetzten Falle, dieRheinländer mit allem Grunde befugt seyen, gegen die altenProvinzen ähnliche Anforderungen zu erheben? Wir wollendie Schulden Preußens vor Erwerbung der Rhcinprovinz be-zeichnen. Die allerdings bedeutenden Domainen in den östli-chen Provinzen können dagegen nicht in die Wageschale gelegtwerden.

Die Ncvennen dieser Domainen sind eben so wenig hinrei-chend, die jährlichen Zinsen der Staatsschuld abzutragen, alsnach dem allmäligen Verkauf derselben deren Gcsammtcrtragausgereicht haben wird, die Staatsschuld selbst ganzlich damitzu tilgen.

Wenn der Ausfall, so wie sehr wahrscheinlich ist, vonsämmtlichen Provinzen aufgebracht werden wird, erwächst of-fenbar den neuen Provinzen daraus ein Nachtheil zum Vor-theil der alten.

Dem Recensenten muß es wohl unbekannt seyn, daß nachdem für den Preußischen Staat festgesetzten Schulden-Tilgungs-Planc die Domainen, wovon jährlich ein bestimmter Theil verkauftwird, nebst ihren Einkünften zur Tilgung der PreußischenStaatsschuld angewiesen und bestimmt sind. Dasselbe Ver-hältniß, welches in der Rhcinprovinz unter französischer Herr-schaft Statt gefunden hat, besteht mithin jetzt in den östlichenProvinzen: Der Staat überläßt den Einwohnern seine Do-mainen als Erwcrbqucllc, jedoch so wie ein Privat dem andernPrivaten etwas überläßt; nämlich: gegen Zahlung.

Wenn die Domainen in den östlichen Provinzen verkauftseyn werden, auf welche Weise wird der Staat alsdann wohl