sey»? Sie wird, wie wir nachgewiesen haben, ganz irrigGrundsteuer genannt, trifft keineswegs den Eigenthümer, son-dern ganz allein die Bewohner der Häuser, ist für den Wohl-habenden eine Luxus-Steuer und für die arbeitende Klasse eineBesteuerung der ersten Lebensbedürfnisse.
Nach dieser Erörterung wird es wohl überflüssig erscheinen,noch darauf aufmerksam zu machen, daß allmälig die altenHäuser verschwinden und neue an die Stelle treten; daß sowohlin den östlichen als westlichen Provinzen seit 181S. viele neueHäuser erbaut worden sind; daß die in der westlichen Provinzerbauten die sogenannte Grundsteuer zu entrichten haben, alleindie in den östlichen crbauctcn derselben Steuer nicht unterworfensind. Ist dieses billig? Man wende nicht dagegen ein, diesogenannte Grundsteuer der Häuser werde von der eigentlichenGrundsteuer des Bodens, so wie unter französischer Herrschaft,abgeschrieben. Dieses ist freilich wahr, allein dessen ungeachtetbleibt die Grundsteuer noch immer so außerordentlich hoch inden Rhcinprovinzcn, und die Rheinländer verbinden mit ihremDringen auf Kastastrirung der östlichen Provinzen und Aus-gleichung der Grundsteuer keine weitere Anforderung als:
es möchten künftighin in den ostlichen Provinzen eben soviel Proccntc vom Reinerträge des Bodens und Micthwcrtheder Häuser, wie in den westlichen Provinzen, erhoben werden.
Nachdem wir unsere Erwiederung beendigt haben werden,wird es sich auf das handgreiflichste herausstellen, wie geradedie Zahlen des Recensenten und nicht diejenigen des HerrnHanse mann aller vernünftigen Stütze entbehren und nureinzig auf beliebigen Annahmen beruhen.
Achter Abschnitt.
Dem Recensenten scheint es unbekannt zu sein, daß inden Rhcinlandcn oft die Bebauung eines einzigen Morgensund auch wohl noch weniger ausreicht, einer ganzen Familiedie Mittel, um leben zu können, darzubieten. Wäre ihmdieser Umstand bekannt gewesen, so würde er wahrscheinlich den