Die Benennung Grundsteuer ist für diese Abgabe offenbarirrig, indem es sich keineswegs von dem Ertrage handelt, wel-chen der Boden-Flächenraum der Gebäude im Stande seinwürde, hervorzubringen.
Es ist unverkennbar eine Hänscrstcucr. Der Miethzinsder Häuser wird durch den im Lande üblichen Zinsfuß bestimmt.Tragen die Häuser, Baukosten, Steuern und Instandhaltungberechnet, mehr ein, werden neue Häuser erbaut, Kapitalienauf diese Weise angelegt und durch Vermehrung der Wohnungendie Miethen ermäßigt werden. Im entgegengesetzten Fallewerden dagegen nicht nur keine neuen Häuser erbauet werdensondern manches noch durch Baufälligkeit verschwinden und dieWohnungen wieder allmälig im Preise steigen. —
Also nicht der Eigenthümer, sondern der Cousumcnt, wofürder Bewohner angesehen werden muß, bezahlt demnach ganzallein die sogenannte Grundsteuer der Häuser. Für denWohlhabenden ist diese Steuer als eine Luxus-Steuer zu be-trachten, indem er sich allerdings mit einer Wohnung behelfenkonnte, welche um so viel kleiner oder weniger angenehm, unddeswegen um so viel billiger wäre, als die uutcr dem NamenGrundsteuer zu entrichtende Abgabe beträgt.
Wir werden jetzt zu einer sehr traurigen Untersuchung inBeziehung der Wirkung der Häuser-Steuer, irrig Grund-steuer genannt, übergehen.
Die arbeitende Klasse hat in der Regel eine so beschränkteWohnung, daß es ihr unmöglich ist, noch etwas davon zu er-mäßigen. Für diese Klasse, welche ohnedies schon durch Salz-Mahl- und Schlachtsteucr besteuert ist, hat die Häuscrstcuerdenselben Einfluß, wie jede andere auf die ersten Bedürfnissedes Lebens gelegte Abgabe. Ob man dem Arbeiter sein Brot,Salz und Fleisch oder seine Wohnung vcrtheuert, kommt aufdasselbe hinaus, weil alle diese Gegenstände ihm unentbehrlichsind. Besteht nun eine ähnliche und eben so hohe Steuer inden östlichen Provinzen? Welcher denkbare Grund konnte wohlfür das Fortbestehen dieser Steuer in den westlichen Provinzen,ohne gleichzeitig in den östlichen erhoben zu werden, anzuführen