Daß die Lösung der Frage in Beziehung auf Ausgleichungund Gleichstellung der Grundsteuer zwischen den östlichen undwestlichen Provinzen, weder durch Schreibereien noch derartigeVerhandlungen erwartet werden darf, wissen die Rheinländernur gar zu wohl und dringen deswegen stets darauf, daß dieöstlichen Provinzen ebenfalls katastrirt würden und zwar nachdenselben Grundsätzen, welche bei der Katastrirung der Nhcin-provinzcn Statt gefunden haben.
Man berücksichtigte nämlich die Ertragfähigkcit des Bodens,die größcrn oder geringern Kultur-Kosten, die höhcrn oderniedrigern Fruchtpresse und ermittelte dann den durchschnitt-lichen Reinertrag an Geldwert!).
Bei Beobachtung dieser Grundzüge ist in der Rhcinprovinzdie höchst unfruchtbare, in jeder Beziehung ganz arme Eifelund viele Tausende Morgen Landes, welche beinahe gar keinenErtrag geben, gegen den Landkreis Jülich katastrirt geworden,ohne daß die Privaten noch Behörden eine Unbilligkcit daringefunden hätten.
Weswegen sollten nicht dieselben Verfügungen in den öst-lichen Provinzen zur Ausführung kommen und deren Bewoh-ner eben so viel Procente wie die Rheinländer, von dem Rein-ertrag ihres Bodens an den Staat zu entrichten haben?
Es- ist leider zu wahr, daß in den Rhcinprovlnzcn nichtnur der Boden im Verhältniß zu seinem Reinerträge mit Grund-steuer belegt ist, sondern baß auch noch die Häuser eben so bc,lastet sind, indem der wirkliche oder muthmaßlichc Miclhcrtragderselben dem Ertrag des Bodens gleich erachtet wird, wobeijedoch statt der Kulturkosten ein Viertel des Micthzins als Er-mäßigung für Instandhaltungen in Abzug kommt.
Diese sogenannte Grundsteuer verdient, ihrer Wirkungenwegen, eine besondere Aufmerksamkeit und gründliche Unter-suchung.
Die Häuser werden nur gebraucht oder bewohnt und pro-ducircn eben so wenig etwas, als andere Gegenstände, derenGebrauch der Eine dem Andern auf einige Zeit gegen eine über-eingekommene Vergütung überläßt.