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oder für bestimmte Geschäftskreise darstellen, sind für die Vollziehung der durch sie
eingegangenen Verträge persönlich verantwortlich.
XlZI. Straßen-Pflasterung, Reinigung und Bewässerung.
Ein Zweig der Kommunal-Verwaltung, der jetzt beginnt sich zu einem bedeuten-de» Gewerbsgegenstande zu erheben, ist die Pflasterung der Straßen mit Inbegriff derAnlegung von Trottoirs, der Nivellirung, Wasserleitung u s w. — Wenn die Stein-setzerkunst in einigen Ländern noch so unvollkommen ist, daß fremde Meister auf Hun-derte Meilen hingeschafft werden, um ein regelmäßiges Pflaster anzulegen, wie gegen-wärtig Berlin und Petersburg von Lütticher Arbeitern gepflastert werden so ist auch in die-sem Zweige der Kommunal-Verwaltung die Vermittelung einer Gesellschaft, welche die sach-kundigsten Pflastermcistcr herbei schafft und den Städten ein vollständiges Pflaster ineinem Male liefert, und während W Jahre in gutem Stande hält, ein Unternehmen,das mit Beifall aufgenommen wird. — Was die Verbesserung des Pflasters am mei-sten erschwert, ist die große Auslage der gänzlichen Erneuerung mit einem Male.Man begnügt sich, jährlich einige Straßen, wie gebräuchlich zu erneuern, und bevorman herumkommt, muß die Erneuerung schon wieder begonnen werden, ohne daß manje zu einem vollkommenen Pflaster gelangt, obgleich jährlich eine bedeutende Auslagedafür gemacht wird. Der Unternehmungsgeist, der oft dem Gewerbfleiße eines Ortesden Markt der halben Welt eröffnet, und die Produkte entfernter Länder jedem ohneMühe darzubieten weiß, kommt auch hier zu Hülfe; und die sonst langsamen Fort-schritte in der Verbesserung des Pflasters werden mittelst der an andern Orten weitervorgerückten Kunst mit einem Male gemacht. So wird die Pflasterung, eben so wiedie Beleuchtung, ein Gegenstand der Unternehmung einer Gesellschaft, die in mancherStadt, wo die erforderlichen Kenntnisse oder brauchbare Arbeiter fehlen, sehr willkom-men ist. Die Straßenreinigung und Bewässerung sind auch Unternehmungen die an vie-len Orten noch kein Gegenstand der Spekulation geworden sind. In vielen Städtenist der Dünger, welcher durch die Reinigung der Straßen gewonnen wird, eine Lastder Verwaltung, und er muß mit mehr oder weniger Kostenaufwand weggeschafft wer-den, während andere Städte einen jährlichen Pacht dafür erhalten. Solche Entrepri-sen können, wenn sie auf lange Jahre abgeschlossen werden, dem Unternehmer einenansehnlichen Nutzen gewähren. Da sie aber erst in spätern Jahren, je nachdem derWerth des Düngers mit der Verbesserung und Ausdehnung des Land- und Garten-baues steigt, gewinnen können, so werden sie für die Errichtung solcher Anstaltengegen eine jährliche Summe auf Kosten der Nachkommenschaft belohnt, was oft beiden bestehenden Verhältnissen sehr wünschenswerth gefunden wird, und für die Folge,da die für die Reinigung jährlich zu zahlende Summe nicht erhöht wird, doch nichtals eine wirkliche Last betrachtet werden kann.
Da eine vollständige, der Gesundheit zuträgliche, Reinigung ohne durch die Stra-ßen fließendes Wasser nicht erreicht werden kann, so ist die Bewässerung der Straßenvon derselben unzertrennlich, wenn gleich eine solche Anlage nicht ohne große Kostenausgeführt werden kann, da beim Mangel an hinlänglichem Fall des Flußwassers die-ler durch Dampfmaschinen hervorgebracht werden muß. Es kann aber auch hier einevieljährige Entreprise aushelfcn, indem das Kapital der ersten Anlage sich alsdann aufviele Jahre vertheilt und die jährliche Last weniger fühlbar ist, und nach dem Beispielder Anlagen der Gasbeleuchtung den Städten der Vorschlag gemacht werden: für einefeststehende jährliche Summe die erforderlichen Dampfmaschinen und Wasserleitungenin einem Male anzulegen, und während M bis Zc> Jahren die Reinigung und Be-wässerung der Straßen nach Uebcrcinkunst zu besorgen.