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der Koste» einer so nützliche» Anstalt entrichten würde. — Der Transport von kleinenPaqueten ließe sich leicht mit dieser Einrichtung verbinden, um Briefe, je nachdem sieeinkommen, von Stunde zu Stunde abzusenden, und in KZ Minuten pro Meile nachihrer Bestimmung zu befördern.
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XI!. Koinmunal - Unternehmungen.
Die bis jetzt bekannten Geldhändler haben nur mit den Staaten Geschäfte ange-knüpft, weil sie diese bereit fanden, alle Kapitalien an sich zu ziehen. Einzelne Komwunen aber sind weniger dem politischen Wechsel unterworfen und können gewöhnlichbessere Sicherheit für ihre Verpflichtungen stellen! es müssen nur nicht die KapitalDarleiher mit jeder einzelnen Gemeinde zu thun haben; sondern vielmehr ein Verein,der mit einzelnen Städten über deren öffentlichen Anlagen ksntrahirt, ein Ganzes bil-den, welches eine Masse hinlänglichen Unterpfandes darbietet, um darauf Papiere ->uportonr mit hypothekarischer Sicherheit zu begründen.
Bon den verschiedenen Zweigen der Kommunalverwaltung ist bis jetzt erst dieStraßenbeleuchtung an vielen Orten Gegenstand der Privatuntcrnehmung gewordenwie z. B. der verschiedenen englischen Gesellschaften und der deutschen Gesellschaft zurBeleuchtung der Städte.
Die Kostender Anlegung einer bessern Straßenbeleuchtung oder Pflasterung könneuin der Regel aus den gewöhnlichen Einkünften der Städte nichr bestritten werden. —In solchen Fällen nimmt der Berein die Verwaltung dieser Gegenstände, mit Inbegriffder ersten Anlage, auf eine Reihe von Jahren in Enrreprise, für eine jährliche Summeworin die Tilgung des Anlagekapitals einbegriffen ist, so daß die Erstattung desselben,auf viele Jahre zertheilt, unfühlbar ist, und die Gemeinden jedoch gleich eine guteBeleuchtung oder Pflasterung oder eine regelmäßige Bewässerung der Straßen, oderWasserleitungen, deren Anlage sonst noch verschoben bleiben müßte, erhalten. — DieStraßenpflasterung-Reinigung, und Bewässerung sind Anlagen die sich zunächst an dasUnternehmen der Straßenbeleuchtung anreihen. ,
Diese verschiedenen Kowmunal-Unternehmungen erfordern fortwährend neue Anla-gekapitalien, die ihnen aber meist durch Mangel an Vereinigung großer Mittel durchAssociation, und durch den vorherrschenden Handel mit Staatspapieren abgehen. —Wenn nur einmal Obligationen oder Aktien gemeinnütziger Unternehmungen, ausoffene und jede eigennützige Absicht .'sschließende st ereinsarundsätze basirt, auf denMarkt kommen, so werden diese bald mehr gesucht seyn, als Papiere, mit deren Ertragjede Macht sich bewaffnet und die durch ein unvorgesehenes Unglück plötzlich zu Nichtsherabsinken können.
Die zu Kommunal-Unternehmungen zu verwendende» Kapitalien finden eine be-sondere Garantie darin, daß beim Abschluß solcher Vertrage mit den Gemeinden die stk-nehmigung einer Direktion vorbehalten wird. Diese ertheilt solche nur dann, trennte,zwanzigjährigen Kontrakten die von den Städten jährlich zu zahlenden Summe» überdie wirklichen Kosten, z W. der Beleuchtung, einen Ueberschuß gewähren, welcher hin-reicht das Kapital der ersten Einrichtung allmählig zu tilgen und zu verzinsen, und eitlebefriedigende Dividende voraussehen läßt. Die Unternehmungen der Pflasterungen undanderer Anlagen werden nur dann eingegangen, wenn der zu erwartende Gewinn sicheben so wie für die Beleuchtungs-Unternehmungen durch Kontrakte und Berdingungxnim Unkrentreprise mit Gewißheit abschätze» läßt. - Die Gesellschaft zur Beleuchtungder Städte besteht als Kommandire auf die G-schästsführ-»den Mitglieder derselben. .Die großen Kapital-Darleiher und die Aktionäre sind über den Werth ihrer Einlagennicht verpflichtet. — Die Geschäftsführer, welche sich für die Gesellschaft im Ganzen