13 Erster Abschnitt. Erstes Kapitel.
Von der Geschwindigkeit.
§• 8 .
Die Bewegung eines Punktes wird gleichförmig ge-nannt, wenn je zwei Theile des von ihm beschriebenenWeges sich wie die Zeiten verhalten, in denen sie beschrie-ben worden.
Wenn zwei sich gleichförmig bewegende Punkte A undB in derselben Zeit gleich lange Wege durchlaufen, so sagtman, dass sie sich mit gleicher Geschwindigkeit be-wegen. Ist aber der von A durchlaufene Weg das m fachedes Wegs, den B in derselben Zeit zurücklegt, so sagt man,dass A eine »mal so grosse Geschwindigkeit, als B, habe,und versteht hiernach unter dem Verhältnisse der Geschwin-digkeiten der beiden Punkte das Verhältniss der von ihnenin derselben Zeit beschriebenen Wege. Indem man dahereiner gewissen gleichförmigen Bewegung eine Geschwindig-keit = 1 beilegt, kann man die Geschwindigkeit jeder an-dern gleichförmigen Bewegung durch eine Zahl ausdrücken.Man pflegt aber, nach Festsetzung der Maasseinheiten fürZeit und Baum, diejenige Geschwindigkeit = 1 zu setzen,mit welcher in jeder Zeillänge = 1 ein Weg = 1 beschrie-ben wird.
Ein Punkt, der in jeder Zeiteinheit einen Weg == c be-schreibt, hat hiernach eine Geschwindigkeit = c, und legtin jeder Zeit = t einen Weg s = ct zurück; woraus nochfolgt, dass die Geschwindigkeit c eines sich gleichförmig be-wegenden Punktes erhalten wird, wenn man die Zahl s,welche irgend einen vom Punkte beschriebenen Weg aus-drückt, durch die Zahl t dividirt, welche die Zeit ausdrückt,in der dieser Raum beschrieben worden.
Da die Geschwindigkeit und der in der Zeiteinheit be-schriebene Weg durch einerlei Zahl ausgedrückt werden, sopflegt man die Geschwindigkeit auch geradezu durch dieLänge dieses Wegs, also durch eine benannte Zahl, an-zugeben, z. B. eine Geschwindigkeit von 30 Fuss, von4 Meilen, u. s. w.