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Zweites Jahresgedächtniß des 20. Novembers 1837
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Form, die er ihr selbst zu geben sich berechtigt glaubt. Undin Wahrheit, wenn einerseits die Katholiken streng gehaltensind, ihr Benehmen nach den wesentlichen Grundsätzen ihrerKirche zu ordnen: und wenn andererseits der Monarch vonPreußen ihnen das Bckenntniß und die Ausübung ihresGlaubens verbürgt hat: kann es denn der Gerechtigkeit,dem Geradsinn, dem heiligen Wort Seiner Majestät gemäßseyn, sie zu Handlungen gegen eben diese Principien zu ver-binden, und zu fordern, daß seine katholischen Unterthanenin Religionssachen nicht die Gesetze der Kirche, sondern diedes Staats befolgen; daß sie nicht den Hirten und den Kir-chenobern, sondern der weltlichen Regierung gehorchen; daßsie die Bande absoluter, wesentlicher Abhängigkeit von ihremhöchsten Oberhaupt zerreißen, mit ihm keinerlei Verkehr ohnedie Vermittlung des Staats pflegen sollen.« Das sind Worte,deren das Oberhaupt der Kirche sich gebraucht, Worte voll-ster Geltung; was von Rechtssinn und gesundem Menschen-verstände unserer Zeit noch übrig geblieben, hat unbedingtihnen beigepflichtet; und man hat von der Gegenseite nichteinmal zur Beschönigung entgegengesetzten Verfahrens einenScheingrund aufgebracht. Das Wort ist gegeben, das Ge-löbniß ist geleistet worden, eS darf an ihm nicht gemarktet,nicht hin - und hergerückt werden; es muß erfüllt seyn, wiees gegeben worden; ganz in feiner vollen Integrität, undnicht etwa in sonst üblicher Weise, halbirt oder geviertelt.Auch die Parität der Confessionen, die durch die Erfüllunggestört und aufgehoben werden soll, kann den Bruch desselbennicht rechtfertigen. Denn nicht die gleiche Dienstbarkeit allerConfessionen ist durch dasselbe ausgesprochen; sondern dieFreiheit, die volle Freiheit, wie sie zuvor bestanden, der ka-G. lll. 6