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Zweites Jahresgedächtniß des 20. Novembers 1837
Entstehung
Seite
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europäischen Regierungen, mit Ausnahme Belgiens, wo dieAbweichung von der allgemeinen Praxis jetzt schon von eini.gen Blättern als ein schreiender Mißbrauch bezeichnet wird,und der Türkei, die kein christlicher Staat ist (sie),streng darüber gewacht, daß kein auswärtiger Beherrscherin direktem, die innern Landesinstitutioncn vielfach berühren-dem Verkehr mit dießseitigcn Unterthancn stehe.«

»Der Erzbischof von Posen untersagt der Geistlichkeitseines Sprengels aufs strengste, eine Ehe anders, als nachErfüllung der kirchlichen Bedingungen einzusegnen; der Staataber läßt die Saat, die er gesäct, durch die Landräthe wiederausreißen, und so viel an ihm ist, zu Nichte machen. — DerSäemann wird vorgerufen. — Der Erzbischof hat eine verzagteWankelmüthigkeit zur Schau getragen, und feierlichen Wider-ruf geleistet. — Der Erzbischof hat sich bis zur äußerstenEranze eines sträflichen Trotzes verirrt, er hat den Widerrufwiderrufen. — Der Prälat schwankt aufs Neue, was man dempersönlichen sühnenden Einflüsse der Schwester zuschreibenkann. — Der Prälat fährt fort, sonder Zweifel durch dieSchwester verhetzt, einer schonenden Milde Trotz, der äußerstenLangmuth Ungehorsam, der zurechtweisenden Bellhruug be-harrlichen Zrrthum entgegenzusetzen.«

Ein Ministerialmandat nach Posen hinüber. Die Er-lasse des Erzbischofs sind null und nichtig, die Geistlichkeithat die Staatsgesetze zu respectiren, Strafen für den, dernicht Folge leistet; der Schutz des Staates aber denen zugesagt,die von den kirchlichen Satzungen sich lossagen. — Es istzum Erstaunen, daß die ganze, Clerisei in Posen mit demErzbischof gemeine Sache macht, und Decanat um Decanatgegen das Ministerialrescript Protest einlegt; während die