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Friedrich des Großen Betrachtungen über die Regierungsformen und die Pflichten der Regenten : von ihm selbst niedergeschrieben
Entstehung
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Ur-sprung der Gesellschaft zunick, so ist cS ganz augenfällig, daßder Monarch kein Nccht über die TenkungSwcise der Bürgerhat. Müßte man nicht wahnsinnig sein, um sich einzubilden,daß die Menschen einem Menschen ihres Gleichen gesagt hät-ten: Wir erheben dich über nnS, weil wir die Sklaverei lieben,und wir geben dir die Macht, unsere Gedanken nach deinemWillen zu' lenken? Sic haben im Gegcntheil gesagt: Wir be-dürfen deiner, um die Gesetze, denen wir gehorchen wollen, auf-recht zu erhalten, nur nnS weise zu regieren, um uns zu ver-thcidigen; übrigens verlangen wir von dir, daß du unsere Frei-heit ehrst. Nachdem dieser Ausspruch einmal geschehen ist, bleibter ohne Widerrede, und die Duldsamkeit, wo sie besteht, ist denGesellschaften so vortheilhaft, daß sie das Glück des Staats aus-macht. Sobald jeder Gottesdienst erlaubt ist, fühlt sich Jeder-mann beruhigt: dagegen hat Verfolgung die blutigsten, längstenund verheerendsten Bürgerkriege veranlaßt. Das geringste Üebel,das die Verfolgung nach sich zieht, ist, daß sie die Verfolgtenzum Auswandern bringt. In gewissen Provinzen von Frank-reich hat die Bevölkerung durch den Widerruf des Ediets vonNantes gelitten, und sie empfinden noch die Folgen davon.

Dieß sind im Allgemeinen die Pflichten, die ein Fürst zuerfüllen hat. Damit er nie davon abweiche, muß er sich ofterinnern, daß er Mensch ist, gleich dem Geringsten seiner Un-terthanen. Ist er der erste Richter, der erste Feldherr, der ersteFinanzier, der erste Minister der gesammten Gesellschaft, so ister dieses nicht, um cS zu repräscmiren, sondern um die Pflich-ten, die diese Namen ihm auflegen, zu erfüllen. Er ist nur dererste Diener des Staats, verbünden, mit Redlichkeit, Weisheitund einer gänzlichen Uneigennützigkcit zu Handeln, gleichsam alsmüsse er jeden Augenblick den Bürgern Rechenschaft von seinerVerwaltung ablegen. Daher ist er strafbar, wenn er die Gel-der des Volkes, den Ertrag der Auflagen in LuruS, Aufwandund Ausschweifung vergeudet; er, der über die guten Sitten,diese Schirmcrinnen der Gesetzch wachen muß, der die National-crzichung verbessern, sie aber nicht durch schlechte Beispiele ver-derben soll. Tic Erhaltung der guten Sitten in ihrer ganzenLauterkeit ist einer der wichtigsten Gegenstände. Der Monarchkann viel dazu beitragen, indem er die Bürger auszeichnet undbelohnt, welche tugendhafte Handlungen ausgeübt, und Verach-tung denen bezeigt, deren Verdcrbthcit nicht mehr über ihre-gcllosigkeit crröthet. Ter Fürst soll laut jede unredliche Hand-lung mißbilligen, und denen, die unverbesserlich sind, Auszeich-nungen verweigern. Noch giebt eS einen bedeutenden Gegen-stand, den man nicht aus den Augen verlieren muß, und der,versäumt, einen unersetzlichen Nacktheit den guten Sitten bringt:wenn nämlich der Fürst Personen, die ohne Verdienst ein großesVermögen besitzen, zu sehr auszeichnet. Diese am unrechten