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Er muß sich eine genaue und ausführliche Kenntniß derStärke und Schwäche seines Landeö verschaffen, sowohl hinsicht-lich der pceuniärcn Hilfsquellen, als der Bevölkerung, der Fi-nanzen, des Handels, der Gesetze und des Geistes der Nation,die er regieren soll. Die Gesetze, wenn sie gut sind, müssendeutlich ausgedrückt sein, damit die Ehikane sie nicht nach ihremGutdünken verdrehen kann, um ihrem Sinne auszuweichen, undüber daS Vermögen des Privatmannes nach Willkür und ohneRichtschnur zu entscheiden. DaS Verfahren muß so kurz, wiemöglich sein, um den Ruin der Prozeßführenden zu verhindern,die sonst in Unkosten daS verthun müssen, was ihnen von Rechts-wegen zukommt. Dieser Theil der Negierung kann nicht ge-nug überwacht werden, um der Habgier der Advokaten undRichter alle möglichen Schranken entgegenzusetzen. Jedermannwird in seiner Pflicht erhalten durch Visitationelt, die man vonZeit zu Zeit in den Provinzen veranstaltet. Wer sich beein-trächtigt glaubt, kann der Commission seine Klagen vortragen,und die Pflichtvergessenen müssen streng bestraft werden. Esist vielleicht überflüssig hinzuzufügen, daß die Strafelt nie daSPergehcn übersteigen dürfen, daß niemals Gcwaltthätigkeit dieStelle der Gesetze vertreten darf, und daß eS besser ist, einHerrscher sei zu milde, als zu strenge. Jeder Privatmann, dernicht nach Grundsätzen handelt, verfällt in ein incvnsequclttcsBenehmen; um so wichtiger ist es, daß derjenige, der über dasWohl der Völker wacht, nach einem bestimmten System der Po-litik, des Kriegs, der Finanzen, des Handels und der Gesetzeverfahre. Ein sanstmüthigcs Volk, zum Beispiel, muß keineharten Gesetze, sondern solche haben, die seinem Charakter an-gemessen sind. Die Grundlage dieser Systeme muß immer aufdie größte Wohlfahrt der Gesellschaft Beziehung haben. DieGrundvoraussetzungen müssen der Lage des Landes, seinen altenGebräuchen, wenn sie gut sind, dem Geiste der Nation ange-paßt sein. So ist es, zum Beispiel, in der Politik eine bekannteSache, daß die natürlichsten und mithin besten Bundesgenossendiejenigen sind, deren Interessen mit den unsrigcn zusammen-treffen, und die nicht so nahe Nachbarn sind, um in Streitig-keiten deS eigenen Northeils wegen mit ihnen zu gerathen. Zu-weilen geben außerordentliche Begebenheiten Anlaß zu unge-wöhnlichen Verbindungen. Wir haben in unfern Tagen Völ-ker, die von jeher Nebenbuhler und selbst Feinde waren, unterdenselben Fahnen marschiren sehen; aber dieß sind Fälle, diesich selten ereignen, und nie als Muster dienen können. Ver-bindungen der Art können nur vorübergehend seilt, während diedurch ein gemeinschaftliches Interesse geschlossenen allein dauer-haft sind. In der Lage, in welcher Europa sich in unfern Ta-gen befindet, wo alle Fürsten bewaffnet sind, sich unter ihnenüberlegene Mächte erheben, welche die Schwachen zu erdrücken