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Die preußische Preßgesetzgebung, ihre Vergangenheit und Zukunft
Entstehung
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II.

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an alle Regierungen und ^wslit^-tlolleAm exclusive Schlesienund Pommern, betreffend die Ccnsur der herauskommendenBücher und Schriften,vs Dato Berlin, de» 1. Junii 1772.

Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preußen :c., Unfern ?c.Hochwohlgebohrner, Würdiger, Wohlgebohrner, Neste und Hochge-lahrte Rälhe. Besonders Lieber und liebe Getreue! Wegen derLensur der in Unfern Landen herauskommenden Bücher und Schrif-ten, wie auch wegen des Verbots des Debits soancialönssi', widerdie Religion, und wider die guten Sitten anlaufender Bücher, welcheaußerhalb Landes verleget werden, haben Wir unterm 11. Mai1749 ein besonderes ZZckiet emanirsn lassen, worin zugleich die da-mals bestellte Lsusor-os nahmentlich benannt worden.

Da aber seit dieser Zeit verschiedene der bestellt gewesenen Lsnso-rum mit Tode abgegangen, und bei verschiedenen Fällen die Hintan-setzung der in besagtem Lcliot und sonst ertheilten Vorschriften be-merkt worden; so haben Wir nöthig gefunden, nicht allein neue(üensorss zu ernennen, sondern auch folgende erneuerte und bestimm-tere Vorschriften hiermit zu ertheilen.

I. Ist Unser allergnädigster Wille, daß das Edict vom 11.Mai 1749 sowohl als alle sonst in Ansehung der Bücher-Lensurnachher ergangenen Verordnungen, in so weit sie nicht hiedurchetwa abgeändert, oder näher bestimmt und erläutert worden, aufdaS genaueste beobachtet werden sollen.

II. Ist schon vor einigen Jahren bestellet

1) zum Lsnsoro der Historischen Bücher und Schriften der GeheimeFinanz-Rath Kahle, welcher es auch noch künftig verbleibet.

Anstatt der übrigen abgegangenen aber bestellen Wir hierdurch

2) zum <Iöli8ors der Juristischen Bücher den geheimen Tribu-nals-Rath Stuck.

3) Zum Lezusors der Theologischen den Ober-Conststorial-RathTeller.

4) Zum Leirsore der Philosophischen den Professor Sulzer.