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Die preußische Preßgesetzgebung, ihre Vergangenheit und Zukunft
Entstehung
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eine sichere Bürgschaft für gerechte und unpartheische Hand-habung der Ccnsur, eine objectivc Richtschnur für die Praxisund eine Gewähr für die Einheit ihres Geistes,

6) durch präcisc, verschiedener Auslegung möglichst unzu-gängliche, vom Gesetzgeber erlassene Ccnsur-Instructionen. Insofern die Censur nur auf den politischen Inhalt einer Schriftsich zu beschränken hätte, würde es über rcligionswidrige, un-sittliche und injuriöse Schriften keiner Vorschriften bedürfen.Die politischen Gesichtspunkte für den Censor würden sich aberunschwer auffinden lassen, wenn man sie an die Bestimmungendes Bundcs-Prcßgcsctzcs von 1819 und an die geltenden Straf-gesetze anschließt, deutlich bestimmt, wo der Gesichtspunkt derStrafbarkeit aushört und der vom Censor außerdem zu beach-tende Gesichtspunkt der Gefährlichkeit anfängt, wenn manferner den Censor anweist, in Zwcifelsfällen sich für die Frei-heit und gegen die Beschränkung zu entscheiden, und überallzugleich nach dem Rechte des Schriftstellers zu fragen.

e) durch Erhebung der Ccnsoren zur Stellung derjenigenStaatsbeamten, die nur in den Formen der Ordre vom 22.Februar 1823 wegen constatirtcr Dienstvergehen durch einenAusspruch des Staatsministcriums unfreiwillig entlassen werdenkönnen; durch Kräftigung ihrer Selbstständigkeit, Unabhängig-keit derselben von den Anweisungen anderer als der Censur-Aufsichtsbehörden, Befreiung von allen Regreßansprüchen undSichcrstellung ihrer äußeren Lage.

k) durch Gewährleistung der rechtlichen Wirkung des Im-primatur für alle inländischen Pressen, so daß ein Aufsatz, dervon irgend einem inländischen Censor die Druckerlaubniß er-halten hat, überall als druckfähig anerkannt würde.

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