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Die preußische Preßgesetzgebung, ihre Vergangenheit und Zukunft
Entstehung
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Gesetzgebung befolgt werben wirb, so ist bic Annahme erlaubt,daß sie der Freiheit der öffentlichen Gcdankcmnitthcilung gün-stig sein werde. Nachdem, nach vicljähriger Beschränkung,der letzte Rheinische Landtags-Abschied den Werlh der Publi-cität zum ersten Male wieder offen anerkannt, nachdem dieEcnsur-Znstruction vom 24. Dezember 1841 an die freiereBewegung der Presse Hoffnungen für den Aufschwung desNationalgcistcs geknüpft hat, die nicht unerfüllt geblieben sind,ist die neueste Ordre vom 4. October 1842 schon einen be-deutenden Schritt weiter gegangen, indem sie den größten undwichtigsten Theil der Literatur unter das Princip der Prcß-frcihcit gestellt hat. Zu dieser Ncrklcincrung des Umfaugsder Eensur liegt das ofstcielle Anerkenntnis;, daß das Principderselben nicht für das ausschließlich nothwendige und heilbrin-gende angeschen werden könne.

Zn der That dringt sich auch als nächstes Resultat einergewissenhaften Prüfung der Preußischen Preßgcsctzgcbung undihrer Geschichte die Ucbcrzeugung auf, daß sie weder in ihrenPrincipicn, noch in ihrer Ausführung dem literarischen Vcr-kehr und der Publicität diejenige Sichcrstcllung gewährt, dieman von einem Gesetze über den Gebrauch der Presse erwar-ten darf. Sie erfüllt weder die Aufgabe der Regierung, demMißbrauch der Presse zuvorzukommen, noch schützt sie denerlaubten Gebrauch derselben. AuS zufälligen, meist vorüber-gegangene» Veranlassungen entstanden, eines durchgreifendenPrincips entbehrend, in ihren Einzcluhcitcn höchst mangelhaft,ist sie einer Entwickclung nicht fähig. Eine Revision dersel-ben wird mithin von ander» Gesichtspunkten ausgehen müssen,und wenn sie ihre Aufgabe erfüllen soll, besonders die Fehler

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