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Die preußische Preßgesetzgebung, ihre Vergangenheit und Zukunft
Entstehung
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einschlage, die einer objcctivcn Würdigung der unermeßlichenWohlthatcn einer freieren Presse gar sehr entgegensteht. DerRechisbcgriff und die Bedeutung der Presse als Hebel derNolls-Entwicklung sind unter ihrer cxccptioncllen Stellungder letzten Jahrzehnte verdunkelt worden: es wird noch einügcr Zeit bedürfen, bis diese Bedeutung in das allgemeine Be-wußtsein völlig übergeht. Daß dazu große Hoffnung vorhanden,beweisen die Phasen, welche das Vcrhältniß der Regierungzur Presse schon durchlaufen hat. Es gab eine Zeit, in derman der Presse überwiegend feindselige und schädliche Elementezuschrieb und sie deshalb fesselte: damals schien man den wohl-thätigen Einfluß, namentlich der politischen Presse, auf die Volks-bildung und Förderung des Nationalgcistcs zu erkenne»; diesist jetzt anders, und nicht mehr fern kann die Zeit sein, welchedie Presse achtet und sie in ihr volles Recht wieder einsetzt!

Welchen von beiden obengenannten Wegen die PreußischeRegierung befolgen wird, ist unschwer zu verkennen. In dendarüber veröffentlichten Erlassen spricht der König nur voneiner Revision der für das Ccnsurwcscn in den Preußi-schen Staaten bestehenden Verordnungen und Vcrwaltungs-formcn, woraus zu folgen scheint, daß diese Revision sich nichtauf die bundcsgesctzlichc Grundlage erstrecken werde. Dieserso begrenzten Aufgabe müssen sich mithin auch alle Andeutun-gen über die Erwartungen anschließen, die man von dem Er-gebnis dieser Revision hegt, so daß es dabei lediglich auf dieErörterung ankommen wird, wie weit die Preußische Regierunggehen darf und muß, um innerhalb der bundcsgcsctzlichcn Gren-ze» die Presse einem gesicherten Ncchtszustandc zuzuführen.

Darf man aus einzelnen Rcgicrungshandlungen auf diekünftige Richtung schließen, welche in der angekündigten neuen