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Die preußische Preßgesetzgebung, ihre Vergangenheit und Zukunft
Entstehung
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prcssiv-Systmi imd von cincm zn seiner Ausführung bestimmtenPreßgcsctz, worin die einzelnen Prcßvcrgchen und die dafür ange-drohten richterlichen Strafen enthalten sind. Der Gegensatz davonist das Prävcntivsystcm und das zu seiner Ausführung bestimmte,die Verwaltung dcrCensur regelnde Ccnsurgcsetz. Auf diesen Unter-schied bezieht sich der ganze Meinungsstreit über die Prcßfragc.Kcins der beiden Systeme scheint aber seinen Zweck vollständig zu er-füllen: wahrend das eine über dem Streben, die öffentliche Ord-nung durch vorbeugende Maaßrcgeln zu schützen, die wohlthä-tige Bedeutung der Presse leicht vergißt, stellt das andere, umdie Freiheit des Worts und das literarische Eigcnthum zu ret-ten, die öffentliche Ordnung blos, indem es auf jede zuvorkom-mende polizeiliche Thätigkcit verzichtet. Was das eine zu vielthut, thut das andere zu wenig. Das System polizeilicherVorkehrung ist indcß von jeher durch die öffentliche Meinungam meisten bekämpft worden: es hat sich durch Nichtachtungdes literarischen Cigcnthums und durch willkührlichc Beschrän-kung der erlaubten Schrcibsrcihcit um seinen Credit gebracht;auch sind seine Freunde und Gegner darin einig, daß cS keinzureichendes Mittel gicbt, um seine Ausartung in unerlaubtenGcistcsdruck gänzlich zu verhindern. Man hat sich deshalb dar-an gewöhnt, darin ein System der Unfreiheit zu sehen, undihm das andere als das System der Freiheit entgegengesetzt.Hieraus hat sich ein bestimmter und allgemeiner Sprachgebrauchgebildet, wonach unter Prcßfrciheit nichts anderes verstandenwird, als das Recht, zum Publikum zu reden, ohne irgend ei-ner vorangehenden Aussicht oder Coutrolc unterworfen zu sein.In diesem Sinne ist das allgemeine Verlangen nach Prcßfrci-heit kcincswcgcs gleichbedeutend mit dem Verlangen nach Ungc-bundenhcit. Dic Verlhcidigcr der Preßsreihcit erkennen das Aus-