A^ie Maaßrcgcln gegen verderbliche Schriften entstanden und er-hielten ihre Ausbildung ursprünglich ausschließlich zum Schutze derReligion. Schon die Römer verdammten bekanntlich rcligions-widrigc Schriften*). Auch nachdem die christliche Religion die herr-schende geworden war, geschah dies von der geistlichen Gewalt(den Concilien lind spater dem Pabst). So wurden z. B. aufdem ersten Concilium zu Nicäa die Schriften des ArianischenGlaubensbekenntnisses verdammt. Nach Erfindung der Buch-druckerkunst erschien aber der geistlichen Gewalt die nachträg-
°) Die Schriften des Numa Pompilius traf dieses Schicksal zu-erst. Sie wurde» 535 Jahre nach seinem Tode in einer auf einem Feldevergrabenen Kiste aufgefunden und bestanden nach dem Berichte des Va-lerius Mapimus in 44 Buchern, wovon sieben in lateinischer Sprachecks fürs ponlilivum, und sieben in griechischer Sprache clo clisoiplinasapisutias handelten. Der Prätor Petillius versicherte, daß sie die Auf-hebung der Religion bezweckte» und deshalb weder gelesen »och aufbewahrtwerden dursten. Der Senat lieh sie hierauf, ohne sie gelesen zu haben,öffentlich verbrennen <?Iiuius Iiistor. natur. XIII. 13. Valerius Naxi-mus I. 4. 42.). Dieselbe Strafe traf später die Schriften deS Labicnus(Seueva ooutrovors. V. iuit.), des Crcmutius Cordus sVaoit.Xunal. IV. 34. 35.) und Andere. Seneca äußert sich a. a. O. „Wissen-schaften zur Strafe zu ziehe», war etwas ganz Neues und Ungewöhnli-ches; aber gewiß war es für das Allgemeine gut, daß diese an Strafenso erfinderische Grausamkeit sich erst nach de» Zeiten des Cicero äußerte:denn was wurde daraus geworden sein, wenn es den Triumviren gefallenhätte, auch den Geist deS Cicero zu ächten.