Druckschrift 
9 (1804)
Entstehung
Seite
135
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schon vor dem berühmten Zrnerius; dieser er?klarte es aber mit einem ungleich größer» Bey-fall. Seine mündlichen und schriftlichen Er-klärungen der Pandccten zogen, aus allenGegenden von Europa, Männer und Jüng-linge hcrbcy, die nach seinem Unterricht be-gierig waren. Man nennte die hohe Schulezu Bologna schon zu den Zeiten des Zrneri-us die gelehrte. Im i2tcn und igten Jahr-hundert stieg ihr Auschn immer höher. DieMarkgräfin Mathilde, und der Kaiser Hein-rich V, zogen den Jrncrius zu Rath; Fried-rich II stützte sein kaiserliches Ansehn auf denAusspruch von vier bolognesischcnNcchtsgclehr-tcn. Aus Dankbarkeit versicherte er der hohenSchule zu Bologna den landesherrlichen Schutz;verlieh er ihr das Recht, blos vor dem Kai-ser vor Gericht zu stehen; verlieh er den Leh-rern sogar die peinliche Gerichtbarkeit; machteer jeden Lehrer zum Richter seiner Zuhörer.Nach 50 Jahren wollten die Studierendenihre Richter selbst wählen, und nach langemStreite behaupteten sie auch dieses Recht.Da man nun in jenen Zeiten die Rechtswis-senschaft nirgends so gründlich, als in Bolog-na, erlernen konnte, so war es ganz natürlich,

daß