-<T?cnn Fr. Schlegel die Verwandtschaft des christlich associi-rcndcn Princips mit dem Princip einer Corporation, Commune oderInnung anerkennt, und mit Recht behauptet, daß mit dem Ein-tritt des Christcnthums in die Socictät alles Corporative in selberfrei sich zu gestalten begann, weil Ja das Christenthum seiner Na-tur nach nur eine Weltinnung ist oder zu werden strebt — sowiderspricht sich doch dieser Schriftsteller wenn selber behauptet daßdiese religiöse Innung nicht als solche sondern als Monarchie indie Erscheinung treten soll, womit er also die Kirchen- als Ge-mcindcnvcrwaltung wieder den äussern Policeicn gleichstellt, undihre Entartung zu leztern für eine höhere Stufe der Entwicklungnimmt. Wogegen schon aus dem Begriff einer Corporation folgt,daß die Einführung einer äussern, zwinglichen Macht in selber,welche mit der Jnstituirung eines sichtbaren Obcrherrns anstatt desunsichtbaren (eines maestro supremo) zusammenfallt, nicht blosals ein Rückgang sondern als eine Destruction des Corporativenoder Gemeinlcbcns sich erweiset. Wie es denn gleich verkehrtwäre, den Landcsregentcn zum blossen Vorsteher des Volks hcrab-sczcn, als den Vorsteher einer Gemeinde zu deren Regenten undMonarchen erheben zu wollen, und wie die Geschichte lehrt, daßim leztern Fall ein doppelter Ucbclstand im Sociallcbcn entsteht,indem nämlich die Hemmung des freien Gemeinlebcns einerseitseine Reaktion unter den Gcmcindeglicdcrn selber hervorruft welchenur zur Stagnation (Pctrisication) oder zur Auflösung führenkann — andrerseits aber hiemit der oder die zum Regenten sichverkehrt habenden Vorsteher dem in der äussern Region bestehendenRegenten mit gleicher Macht entgegen treten, und zwar nicht mehrwie dieses der Fall bei Jeder Corporation ist, in dein Staate
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Der morgenländische und abendländische Katholicismus mehr in seinem innerns wesentlichen als in seinem äussern Verhältnisse dargestellt
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