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5 (1802)
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dem für die Ncitereh. Zedem war eiirKriegscollegium untergeordnet.

Die Seemacht des römischen Staateswar nicht beträchtlich; gegen welchen Feindhätte man aber auch furchtbare Flotten nö-thig gehabt? Die Kriegsschiffe., die manan den Küsten hatte, dienten blos zur Ab-haltung der Seeräuber. Augustus unterhieltzwey Flotten von leichten Schissen; cistrbey Miscnum (in der Nähe von Pozzuols),die andre bey Ravenna. In der Folge gabes auch an der gallischen Küste, und aufdem schwarzen Meere, ingleichcn bey Ac-gyptcn, und an der Küste von Afrika, be--sondere Flotten. Die Soldaten, welche zugleicher Zeit Matrosen abgaben, wurden fürgeringer gehalten, als die Landsoldaten.

Neuntes