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Wenn der Einfluß des königlichen Anschnsvöllig geschwächt werden sollte, durften diejetzigen Provinzial-Verwaltungen nicht fort-dauern, mußten die Vorrechte der Provinzenund ihrer Stände, auf einmal vernichtet wer-den. Daher war eine ganz ncue Einthei-lung des Reichs nürhig. Zu dieser machteSicycs einen vortrefflichen Plan, der abernicht ganz befolgt wurde. Man theilte es(am 4. Nov.) nach einer sehr geographischenMethode, in 8Z Departemente, die aus 249Cantons bestanden. Aus jedem dieser Can-tons sollten künftig drey Abgeordnete zu derNationalversammlung gestellt werden. Diesebildeten die Zahl von 747. Zugleich wurdenaber alle bisherigen Magistrate abgesetzt, undan ihrer Stelle Gemeinden und Bürgerge-richte, oder Municipalitaten, angeordnet.Zugleich hörte alle Lehnsvcrfassung auf, daskraftvollste Unterstützungsmittel für die könig-liche Gewalt. Um sich ein noch frcyeresSpiel zu verschaffen, erklärte die Versamm-lung (6. Nov.) die königlichen Minister fürunfähig, an ihren Berathschlagungen Thcilzu nehmen. Wer sollte seitdem die königli-chen Rechte vertheidtgen? Wer sollte die
Ver-