99
Verordnung^. Der.), die bei» König alle seineDomatnen, mir Ausnahme der Forsten undLuüschlösser entzog, verhindern? Diese Be-schlüsse erregten ganz natürlich in ganz Frank-reich nicht allein Erstaunen, sondern auch denhöchsten Unwillen der priviiegirten Slande.Der König, dessen schwache Minister jetztgar kein andres Mittel, als Nachgiebigkeitkannten, machte sich (4. Febr. 1790) vorder Nationalversammlung, nicht allein zurAnnahme, sondern auch zur Aufrechrhaltungdieser Beschlüsse, verbindlich. Den einzigen Be-weis seinesAnsehns gab der König noch dadurch,daß er die Versammlung zur Einigkeit er-mahnte, daß er sie aufforderte, sich den Fi«nauzznstand zur sorgfältigen Erwegung em-pföhle» ftpn zu lassen.
Die Versammlung schritt zu einem Mit-tel, welches fast allein schon hinreichend ge,Wesen wäre, den französischen Staat von set-ner drückenden Schuldenlast zu bcfreyen. Siehob (iz. Febr.) alle geistlichen Orden, alleStifter und Klöster auf. Ungeachtet die Mit-glieder derselben Pensionen bekommen sollten,so würde doch das große geistliche VermögenG 2 der