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hcitsschwärmerey so gewaltig, daß man aufdieselbe die Ausführung der kühnsten Ent-würfe bauen konnte. Journale und Flug-schriften brachten die in den Clubs erzeugtenIdeen unter das große Publicum. So be-reitete man die der königlichen Gewalt sonachtheiligen Beschlüsse der Nationalversamm-lung vor; die Beschlüsse, welche die Vor-rechte der Krone, der Geistlichkeit, und desAdels entweder ganz vernichteten, oder ein-schränkten.
Der brste Beschluß dieser Art (2. Nov.)war derjenige, der der Nation den Besitzaller geistlichen Gülher zusprach, der ihr aberauch die Unterhaltung des Gottesdlenstes,der Geistlichen, und der Armen, zur Pflichtmachte. Die Bischöfe, so wie andre Geist-liche, sollten künftig eine bestimmte Besol-dung erhalten. Sie stellten nun keine rei-chen, dem königlichen Interesse ergebene Guts,
bcsitzer mehr vor. Ein zweyter Beschluß er-klärte am folgenden Tage (z. Nov.) alle Par-lamcnter im Reiche für aufgehoben, ordneteeine provisorische Znstitzverwaltung an, undschaffte den peinlichen Beweis der Folter ab.
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