Druckschrift 
14 (1805)
Entstehung
Seite
179
Einzelbild herunterladen
 

-79

Rechte auf die spanische Monarchie überzeugt.In dem Heyrathsvertrage zwischen Leopold Iund seiner Gemahlin war das Recht der letztkern ausdrücklich erneuert worden; PhilippIV hatte ja, in seinem letzten Willen, seineältre Tochter, Ludwigs XIV Gemahlin, vonder Thronfolge uahmenrlich ausgeschlossen, unddiese hatte ja feycrlich Verzicht geleistet *).Von jeher haben aber Vertrage, wenn vonder Befriedigung der Herrschsucht die Redewar, eine nur schwache Wirkung hervorgetbracht. Ludwig XIV hatte auch, gleich nachPhilipps IV Tode, seine Ansprüche auf diespanische Monarchie, in einem besonder» Matnifeste, herausgesetzt. Karls II erste Gemähtlin. Marie Luise von Orleans, war für Ludtwigs Interesse eine starke Stütze. Aber diejetzige Gemahlin, die Prinzessin von Ncuburg,die Schwester der Kaiserin, und folglich dieTante der Erzherzoge Joseph und Karl, lenkteihren Gemahl wieder auf die üstreichische Seite,und der östreichilche Gesandte bekam nun wietder (1691) freyen Zutritt am Hofe.

Doch

Theil xm. S- 146.

M 2