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Beichtbüchlein in Sachen der gemischten Ehen, oder Anweisung für die Beichtkinder, wie sie ihren Priestern antworten sollen, wenn diese ihnen wegen der evangelischen Erziehung ihrer Kinder die Absolution verweigern
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12. Die anderen Sünden haben mit der religiösenKindererziehnng keine Gemeinschaft, und wenn diesel-ben renmüthig gebeichtet werden, ist der Priester ver-pflichtet Absolution dafür zn crtheilen.

13. Ein Priester kann nicht einem Menschen Sün-den behalten, Gottes Wort entgegen.

14. Ein Priester handelt in der Beichte ungültig,wenn er nicht in Uebercinstimmung mit dem WorteGottes handelt.

15. Ein Priester ist nicht dazu gesetzt, die Gewis-sen auszukundschaften, um eine Gewisscnsherrschaftzu erlangen.

16. Ein Priester darf die Gewissen nicht quälen,martern und angstigen, und muß besonders mit denzarten und schwachen Gewissenfein und säuberlich fahren.

17. Die Beichte ist zur Lösung und zum Trösteeingesetzt, nicht aber um die Geheimnisse auszukund-schaften und die Schwachen zu tyrannisiren.

18. Der Beichtende hat renmüthig seine Sündenzu beichten, und alsdann darf der Priester unter kei-ner Bedingung die Absolution versagen.

19. Ein Priester gehört auch zu den Menschen,gegen die man keine Menschenfurcht und keine Men-schcngefälligkeit beweisen soll.

20. Ein Priester, welcher unrechtmäßiger WeiseAbsolution oder Abendmahl oder eine andere GnadeGottes versagt, ist für einen geistlichen Räuber znhalten und hat darüber Rechenschaft vor Gottes Ge-richt zu geben, wovon ihn kein Papst befreien kann.

21. Eine unrechtmäßiger Weise versagte Absolutionkann dem Beichtkind nicht schaden, noch auch dieGnade Gottes vorenthalten.

22. Wenn ein Priester unrechtmäßiger Weise dieAbsolution verweigert, dann absolvirt Gott.

23. Wenn ein Priester unrechtmäßiger Weise ab-solvirt, dann absolvirt Gott nicht.

24. Die innere Kraft und Gnade der Sakramenteist an die Hände der Priester nicht gebunden.