Druckschrift 
Beichtbüchlein in Sachen der gemischten Ehen, oder Anweisung für die Beichtkinder, wie sie ihren Priestern antworten sollen, wenn diese ihnen wegen der evangelischen Erziehung ihrer Kinder die Absolution verweigern
Entstehung
Seite
26
Einzelbild herunterladen
 

2K

sich die Sache genau überlegen, hieraus wohl lernenkönnen, was sie ihrem Beichtvater antworten sollen,wenn dieser sie wegen der evangelischen Kindcrerzic-hung in Strafe nehmen will. Dem evangelischen Theilin den gemischten Ehen, empfehlen wir, bicrnach ihreEhegatten näher zu instrnircn. Zur größeren Deut-lichkeit stellen wir folgende Hauptpunkte noch einmalin der Kürze zusammen:

1. Nach dem Gesetze des Königs sollen die Elternvolle Freiheit haben, sich über die religiöse Erziehungder Kinder zu einigen.

2. Dem Vater steht in streitigen Fällen das Rechtder Entscheidung zu.

3. Es darf vor der Trauung kein Versprechenüber die katholische Erziehung der Kinder von einemGeistlichen gefordert werden.

4. Es darf die kirchliche Trauung von diesem Ver-sprechen nicht abhangig gemacht werden.

5. Der Papst will, daß alle gemischte Ehen gültigsein sollen, wenn auch die Kinder nicht katholisch werden.

6. Der Papst will, daß durch Lehre und Unterwei-sung, durch Ermahnung und Warnung auf die katho-lischen Ehegatten in gemischten Ehen gewirkt werde.

7. Der Papst will, daß Liebe und Geduld dabeiangewandt werden.

V. Der Papst will, daß Diejenigen, welche sich nichtermahnen lassen, weiter n i ch t g e straft werde nso llcn.

ö. Es ist also nach königlichem und päpstlichemGesetz verboten,dem katholischen Ehegatten wegen derevangelischen Kindercrzichung die Absolution oder dasAbendmahl zu verweigern, oder einer Wöchnerin dieAusscgnnng zu versagen.

10. Katholische Geistliche, welche dies dennochthnn, handeln offenbar ungesetzlich und sind für eigen-mächtige Fanatiker zu halten.

l l . Ein Katholik kann durch sehr wichtige und trifti-ge Grunde bewogen werden, seine Kinder evangelischwerden zu lassen, ohne daß er dadurch gegen Gott sündigt.