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und Eichborn & Co häufig Gelegenheit gaben, Vorschläge oder Wünschezu äußern, denen in den meisten Fällen infolge des Ansehens, dessen siesich erfreuten, Rechnung getragen worden ist.
Als im Jahre 1821 die Einführung neuer Scheidemünze geplantwurde, wandte sich die Regierung zuvor an Johann Wolfgang mit folgendervom 6. Juli datierter Anfrage: „Es ist im Werke, zum Ausgleichen beimkleinen Verkehr neue Scheidemünze ausprägen zu lassen. Diese soll inSilbergroschen, 30 auf einen Courantthaler und in kupfernen 4, 3, 2 und1 Pfennigstücken, 12 Pfennige auf einen Silbergroschen gehend, bestehen.Es entsteht die Frage, wie groß der Bedarf dieser, wie erwähnt, blos zumAusgleichen beim kleinen Verkehr bestimmten Geldsorte — jede andereSorte von Scheidemünze als nicht existent betrachtet — für unseren Ge-schäftsbezirk insbesondere, sowie für die ganze Provinz Schlesien ungefährwohl sein dürfte. Wir wünschen hierüber Ihre Meinung zu erfahren undwollen daher einer baldmöglichen gutachtlichen Äußerung entgegen sehen.“
Besonders interessant aber ist folgender Brief der Seehandlung an
verziiglich die Ober-Präsidenten mit einsichtsvollen und rechtlichen Eingesessenen der Provinz unterZuziehung der Herren Präsidenten und Direktoren der Regierungen, sich über die einzuführendenSteuern berathen sollen. Diese Berathungen zu veranlassen, ist nun auch mir Allerhöchst aufgetragenworden. Es ist als feststehend anzunehmen, daß eine gründliche Umformung und Besserung desjetzt in den preußischen Staaten bestehenden sehr verschiedenartigen Steuerwesens eine dringende
Notwendigkeit sey. Es ist nicht möglich, hier alles das, worauf es bey den
Berathungen ankommen wird, zu entwickeln, ich behalte mir aber vor, Ew. Wohlgeboren bey einergemeinschaftlichen Zusammenkunft vollständig mitzutheilen, was für Steuern vorgeschlagen werden, aufwelchen Grundsätzen sie beruhen, was dafür und dawider angeführt worden, und welche den Beyfall desStaatsraths gefunden haben. Hierzu habe ich den 15. September a. c. und, wenn es nöthig seyn sollte, diefolgenden Tage bestimmt und ersuche Ew. Wohlgeboren ergebenst, sich des Morgens um 10 Uhr imKönigl. Regierungs-Hause einzufinden. Ich bin überzeugt, daß Ew. Wohlgeboren das Vertrauen recht-fertigen werden, womit ich Sie im Allerhöchsten Aufträge zu den Berathungen über eine derwichtigsten Staatsangelegenheiten einzuladen die Ehre habe.“
Am 2. November 1819 schreibt dann die Regierung an die Firma: „Um beurtheilen zukönnen, ob die Warschauer Messe Bedeutendheit erhält, wünschen wir zu erfahren, ob der letzteMeßverkehr daselbst Wechseloperationen mit sich gebracht hat, und ob hier keine fremde Wechselverkauft worden, auch von welcher Summe ungefähr solche gewesen sind.“
Des weiteren ersucht die Regierung, da „zwischen Preußen und Rußland eine jährlicheMittheilung der wegen Beförderung des gegenseitigen Handels vorgekommenen Bemerkungen beliebtworden ist“, am 14. Juli 1820 Johann Wolfgang, ihr in Zukunft regelmäßig seine Ansicht über diesenGegenstand zukommen zu lassen.
Am 11. Januar 1826 sendet Merckel eine Richtigstellung eines Berichts in der BremerZeitung über Tuchexport nach China über Kiachta an Johann Wolfgang mit der Bitte, von ihremInhalte „denjenigen Kaufleuten, welchen es ihrer Handelsverhältnisse wegen interessant sein könnte“,Kenntnis zu geben. Unterm 15. Juni 1832 gibt Johann Wolfgang ein Gutachten „über die Aquisitioneneines angemessenen Lokales des Königlichen Ober-Post-Amts zu Breslau“ ab etc. etc.