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Das Soll und Haben von Eichborn & Co in 175 Jahren : ein schles. Beitr. zur vaterlaendischen Wirtschaftsgeschichte
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sowie der Finna Dienste, wie einige Beispiele zeigen mögen, fortgesetztvon dieser in Anspruch genommen.

So schreiben Eichhorn & Co z. B. unterm 8. März 1817 an einenihrer Geschäftsfreunde, Jer. Sig d Scholtz in Hirschberg: „DerFinanzministerGraf von Bülow in Berlin hat unserem Chef Moriz-Eichborn den Auftragertheilt, diejenigen Staatsschuld-Anerkenntnisse von 1813, bei deren Be-sitzern es angewandt sei, mit Kapital und Zinsen einzulösen. Er ist ge-genwärtig in dem Fall, es zur Ausführung zu bringen, und ersucht Siedaher, uns die auf Sie ausgestellten Documente mit Ihrer Unterschrift ver-sehen umgehend einzusenden“*).

Am 24. September desselben Jahres teilte die Regierung JohannWolfgang mit, daß er bei der von sämtlichen Städten der Provinzvorzunehmenden Wahl eines Vorstandes der Städte als Mitglied der De-partements-Ersatz-Kommission nach den bisher eingegangenen Wahl Ver-handlungen die überwiegende Mehrzahl an Stimmen für sich habeund die Regierung diese Wahl, die er „als eine ehrenvolle Bestimmunggern annehmen und sich dem damit verbundenen Geschäft mit Bereit-willigkeit unterziehen werde“, zu bestätigen wünsche.

Äußerst zahlreich sind die an die Firma und ihren Inhaber seitensder Regierung gerichteten Anfragen, die sich über alle Gebiete des kauf-männischen Verkehrs der Provinz und auch darüber hinaus * 2 ) erstreckten

Unterstützung des großen Zwecks erforderlich gewesenen außerordentlichen Hiilfsmittel so gute Ge-sinnungen zu Tage gelegt, daß ich es mir zu einer besonderen Pflicht gemacht habe, Seine Majestätdavon in Kenntniß zu setzen. Allerhöchst dieselben haben darauf Ihnen den Charakter einesGeheimen Commerden-Raths zu ertheilen und die Bestallung darüber höchstselbst zu vollziehengeruht. Indem ich Ihnen darüber meinen aufrichtigen Antheil hiermit bezeuge, benachrichtige ichSie zugleich, daß der Herr Oberpräsident Merckel Ihnen das Patent aushändigen wird.“

!) Es scheinen für den Breslauer Regierungsbezirk hierzu damals nur 20 000 Tlr zur Ver-fügung gestellt worden zu sein, denn die von Johann Wolfgang zu diesem Zweck bei der Staats-kasse erhobene Gesamtsumme hat nicht mehr als 20 000 Tlr betragen.

2 ) Am 27. August 1817 schreibt z. B. der Oberpräsident Merckel an Johann Wolfgang:„Des Königs Majestät beabsichtigen die Einführung eines neuen Steuersystems in der gesamtenMonarchie. Zu dem Ende ist von dem Herrn Finanzminister Grafen von Bülow Excellenz ein Steuer-gesetz entworfen und dessen Prüfung einer Kommission, welche aus Mitgliedern des Staatsraths

bestanden hat, übertragen worden. In Folge des Resultats dieser Prüfung und auf den Grund einerAllerhöchsten Kabinets-Ordre ist nur ein Theil des projektirten Steuergesetzes, welcher den Zoll, dieVerbrauchsteuer von fremden Waaren und den Verkehr zwischen den Provinzen des Staats betrifft,vor den Staatsrath gebracht und von diesem ein an des Königs Majestät zu erstattendes Gutachtenbeschlossen worden. Der andere Theil, die innere Besteuerung betreffend, ist zur fernerweiten Be-arbeitung zurückgesetzt und von Sr. Königl. Majestät bestimmt worden, daß zuvörderst und un-