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vermeiden und in Ungewißheit darüber, was für Abgaben 1 ) sie in Siid-preußen zu entrichten haben würden, ihre Waren selbst mit einem höherenKostenaufwande durch die Kaiserlichen Staaten transportieren ließen.
Die Größe des hieraus erwachsenden Schadens läßt sich einiger-maßen berechnen, wenn man bedenkt, daß die russischen Karawanen bis-her jährlich zweimal nach Breslau gekommen waren und hier im Aus-tausch gegen Wachs, rote und weiße Juchten, schwarze Wolle, Seife,Lichte, Krebsaugen, Hanf, Öl, verschiedenartige Rauchwaren als Fuchs-,Wolfs- und rohe Murmelfelle usw., alle Gattungen von gefärbten undgestreiften Tüchern, mittlere Leinwandsorten in großen Quantitäten, aberauch Schleierleinwand, ferner gestreifte und geblümte Musseline, Nesselnund überhaupt alle Arten von baumwollenen gestreiften Waren sowieBerliner Porzellan, kurze englische, Nürnberger, Kram-, Medizin- undMaterialwaren, diese freilich nur in kleineren Quantitäten, eingetauschthatten 2 ). Wie wir sehen, ist also der Leinwandhandel zu derselben Zeit,wo er durch die Unsicherheit der Schiffahrt zur See lahmgelegt war, auchnoch zu Lande schwer betroffen worden. Auf den Geschäftsbetrieb derFirma selbst hat freilich die Teilung Polens, wie schon in der Natur derSache lag, weiter keinen schädigenden Einfluß ausgeübt. Im Gegenteilsie hat ihr vielmehr u. a. in der Gestalt des Infanterie-Regiments vonPloetz in Warschau einen neuen Abnehmer für Tuche zugeführt.
Überhaupt war der Tuchhandel dasjenige Geschäftsgebiet, dem sichdie Firma bei dem zunehmenden Rückgänge des Leinwandexportes immermehr zugewandt und für das sie die infolge der Einschränkung der eigenenLeinwandspekulation frei gewordenen Kapitalien teilweise verwendet hat.Veranlaßt wurde sie hierzu vorzüglich durch den Umstand, daß die Tuch-fabrikation, wie die Monatsberichte Hoyms zur Genüge erkennen lassen,im direkten Gegensatz zur Leinenindustrie diese ganze Zeit hindurch sehrgeblüht hat. So meldet z. B. der Bericht über den Monat November 1797,nachdem er die traurige Lage des Leinwandmarktes geschildert hat, überdiesen Handelsartikel folgendes: „Die schlesische Tuch-Fabrique hingegen
1) Über Erschwerungen des Handels mit den südpreußischen Städten durch Gefährdung desHandlungsgeheimnisses siehe B-A, 208.
2 ) Siehe hierüber besonders B-A, 452 u. 482.