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König Friedrich Wilhelm III : sein Leben und Wirken ; eine Schrift für das preußische Volk
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Gebäudes für die königliche Münze, die Anlegung mehr« Kunst-strafen, fällt in die Zeit der ersten Regierungsjahre des Königs.Ein schönes Denkmal, von Schadow's Meisterhand, auf des Kö-nigs Befehl ausgeführt, erinnert an die militärischen Verdienstedes Fürsten Leopold von Anhalt-Dessau, an den rühmlichen Kampf-genossen Friedrichs des Großen.

Unermüdet suchte der König für das Wohl seines Volks durchBelebung und Erhöhung der Staatskrafte zu wirken, und nichtzu verwundern war es daher, daß ihm überall die Liebe und Be-wunderung feiner Nation entgegen kam, als er, in dem erstenJahre seiner Negierung, begleitet von seiner Gemahlin, durch einenTheil seiner Staaten eine Reise unternahm, die er in den folgen-den Jahren fortsetzte.

Auch eine weise Sparsamkeit, so dringend nöthig gemachtdurch die zerrütteten Finanzen und Staatsschuldenlast, wurde ein-geführt. Es kann behauptet werden, daß es eine der vorzüglich-sten Sorgen Friedrich Wilhelms Iii. war, die zerrütteten Finanzenwieder herzustellen, die Schulden nach und nach zu tilgen und einenneuen Schatz zu sammeln.

Dann suchte Friedrich Wilhelm III. gleich nach seinem Re-gierungsantritte sich das Vertrauen und die Liebe des Volkes auchnoch dadurch zu erwerben, daß er auch den höchsten und würdigstenBeamten durch eine Anordnung hinsichtlich der Bittschriften desVolks an den König jede Möglichkeit benahm, dasselbe auf irgendeine Weife zu hintergehen. Dadurch zeigte der König deutlich,wie viel ihm an der Stimme des Volks liege, und wie sehr erwünschte, die Beschwerden desselben selbst zu vernehmen und ihnenAbhülfe zu leisten. Die Verordnungen in dieser Hinsicht waren:

1) Daß alle an den König einlaufenden Briefs numerirt undeine desfallsige Liste beigelegt werde. (Es konnte demnach keinBrief untergeschlagen werden.)

2) Wenn die Weitläufigkeit der Eingabe einen Auszug nö-thig macht, so muß mit dem Auszuge die Original-Bittschrift vor-gelegt werden. (Damit der König vergleichen könne, ob die Wün-sche des Volks ihm in ihrem ganzen Umfange durch seine Rathsbekannt gemacht werden.)

3) Den Bescheiden, die dem Könige jedes Mal zur Unter-schrift vorgelegt werden, müssen auch zugleich die vom Königs selbstgeschriebenen oder dictirten Decrete beigelegt werden. (Damit derKönig, noch ehe er unterschreibt, vergleichen könne, vb der Secrc-