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König Friedrich Wilhelm III : sein Leben und Wirken ; eine Schrift für das preußische Volk
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Gewissensfreiheit war durch das Religionsedikt von 1788 unter-drückt, und der Geist der Unzufriedenheit schlich wie eine Verder-be» drohende Natter durch die Herzen der Unterthanen.

Dem Scharfblicke des neuen Herrfchers waren die genanntenVerirrungen nicht fremd geblieben, und die Bessern im Volke irr-ten daher nicht, wenn sie vertrauensvoll und sehnsuchtsvoll ihreAugen auf Ihn richteten, der im Geiste seines Großoheims zu han-deln hoffen ließ. Er suchte jetzt beim Antritte seiner RegierungAlles in einen geregelten Gang zu bringen, und durch Einschrän-kungen so viel nur möglich die alten Schulden zu tilgen. Dieschlechten Haushalter entließ er ihres Dienstes und stellte würdigeManner dafür an. Durch eine solche weise Sparsamkeit wurdeder König in den Stand gesetzt, noch immer viel zum Besten desLandes anzulegen und Werke der Wohlthätigkeit zu üben. Inseinem eigenen Hauswesen ging er in allen Stücken mit einemguten Beispiele voran. Alle seine Handlungen zeigten ein rastlo-ses Streben, das Wohl seines Landes und das Glück seiner Unter-thanen zu befördern. Für Bildung und Aufklarung sorgte Fried-rich Wilhelm III-, als er das früher erwähnte, allgemein verhaßteReligionsedikt wieder aufhob, und durch Wiederherstellung der Gei-stesfreiheit wahre Religiosität und ungeheuchelte Frömmigkeit auchdurch das erhabene Beispiel zu fördern suchte, welches er selbst undseine Gemahlin aufstellte. Von so löblichem Streben zeugen be-sonders viele Verordnungen, welche der König erließ.

Religiöse Meinungen wurden keinem Zwange mehr unter-worfen, und Niemand mehr verfolgt wegen politischer Ansichten.Die Strenge der Censur ward gemildert, damit die preuß sche Na-tion wieder den früheren Ruhm eines hochgebildeten und aufge-klärte» Volks behaupten möchte. Das körperliche Wohl seinerUnterthanen hatte der König im Auge, als er durch eine am 1.Februar 1798 erlassene Verordnung eine zweckmäßigere Prüfungder Aerzte und Wundärzte in den preußischen Staaten einführte.Kurz zuvor war ein Staatscollegium zu einer Generalcontrole derFinanzen ins Leben getreten, und demselben eine Oberrechnungs-kammer untergeordnet worden.

Die Beförderung der Wissenschaften und der Industrie gehörtebenfalls zu den gemeinnützigen Bestrebungen, welche den Regie-rungsantritt Friedrich Wilhelms III., so wie die spätern Jahreseiner Herrschaft auszeichneten. Für die Bildung des Volks wardgesorgt durch neue und zweckmäßiger eingerichtete Lehranstalten.Die Errichtung eines neuen Schauspielhauses, eines zweckmäßigen