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XIV.
Im Jahre ein tausend, achthundert vier und sechszig, den dritten Januarden Zten Januar s36H — wurde dem königl. Preuß. Ingenieur-Hauptmanna. D. Louis Ferdinand Freiherrn vonEberstein allhier von seiner EhegattinDorothee Eharlotte Amalie Freiftau von Eberstein geb. Stockmann ein Sohngeboren, der den zehnten Februar — den I.Oten Februar — getauft und
„Carl Eberhard"
genannt worden ist.
pathen waren: H Herr Consul Julius Hildebrand aus Durango in Mexico; 2) Frau
Charlotte Niemeyer geb. Freiin von Edelstein, vertreten durch die Mutter des Rindes;abwesend: H Hermann Freiherr von Edelstein, k. preuß. Major im tvestphäl. Füsilier-Regim. zu Mainz; 2) E. Danielowsky, k. xreuß. Major u. Platz-Ingenieur zu Sxandau;s) Benno, Freiherr von Lberstein, königl. Preuß. Hauptmann im ö. Rhein. Infanterie-Regiment zn Cöln; P Stadtrath Stockmann zu Naumburg a. d. S.
Solches wird auf Grund des Airchenbuches amtlich beglaubiget.Sondershausen den s2. December MH.
(A. 2.) das Gberxfarramt
zu St. Trinitat.
Iriedr. AcrHn.
K. H'reßler.
Legitimations - Atteste
für den Aöniglichen Ingenieur-Premier-Lieutenant Louis Ferdinand Freiherrn
von Eberstein zu Stettinund Aloritz Leberecht Freiherrn von Eberstein zu Stettin.
XV.
Es wird hiermit attestirt, daß der Königliche Ingenieur-Premier-LieutenantLouis Ferdinand Freiherr von Eberstein zu Stettin, geboren amJanuar s826 und Aloritz Leberecht Freiherr von Eberstein geboren-K-z am 27. September s827, nach dem am 7. Januar s85H zu Nord Hausen er--ZU folgten Ableben ihres Vaters, des Aöniglichen Preußischen Alajors a. D.
Gustav Adolph Freiherr von Eberstein, ihr Successionsrecht jeder zu^ Z seiner Rate in die dem Verstorbenen zugehörig gewesenen Antheile an dem Alann-lehn-Rittergute zu Gehofen das Harra ssche genannt, so wie in die gesammtem ^ Hand und Mitbelehnschaft an den Antheilen der übrigen Mitbesitzer, welche ihrverstorbener Vater auch gehabt, nicht minder endlich ein Jeder von ihnen Beiden^ sein Successionsrecht in Rücksicht der Rate des Andern nach Vorschrift des Gesetzesvom ich. April s855 dem unterzeichneten Appellations - Gericht, als der zuständigenLehnscurie, gehörig angemeldet haben, daß diese Anmeldung geprüft und be-SZ gründet gefunden worden ist.
^ L Urkundlich unter dem größeren Aöniglichen Insiegel und der verordneten> » Unterschrift ausgefertigt.
Naumburg, den 5. Alai ch56.
(V. S.)
Königliches Appellations-Gericht.
Koch.