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Buch 2, Theil 2 (1738)
Seite
1414
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1414 11I. Absatz. VIII. Klasse. X. Kapitel-

InciiÄo /lutlrore: KUyfev lwiclericus III. conlirmirtlN anno 1478. btlß

jedesmahlen derAelteste von denen 6. Stammen sc) Erb-Marschall seynfoll,vonwelchen die jetztnochlebendeHerren Grafen vonPappenheimherstammen, (ä)

2.) Es haben sich auch vor wenig Jahren Freyherrl. Standes von die-sen vonPappenheim zu Wertingen und Hohenrich auf denen SchwäbischenGrantzen befunden, wovon in Hübners kurtzen Historischen Fragen nach-zuschlagen. (e)

3- ) Was

beym Ausgang des vierzehenden 8eculi gelebet, und ist km funffzehenden, nemlich,An. I4ZY. gestorben. Er ist auch nicht der erste Erb-Marschali gewesen, sondern seinGroß-Vater Heinrich von Pappenheim wird allschon An. 127z. des Reichs Erb-Marschall genennet. Siehe unter andern ^ //so . p. 14.

(c) Der Herr Verfasser dieser veäuöUon ist aklhier gantz unrecht daran, wann er saget,es habe Graf Llaupw II, sechs Söhne nachgelassen, die 6. Stämme oder Linieneon-ttiruirt hatten, wovon allezeit der älteste Erb-Marschali hätte seyn sollen zc. Grafttgu-proms Ii. vier nachgelassme Söhne conltituirten nur vier, nicht sechs Stämme oderLinien. , der älteste, stifftete die erste Linie, welche die Herrschafft Gräfen-

thal in Thüringen besessen, und in Lw-ilbopkoro /Inno 1599. wieder abgestorben ist.

der zweyte Sohn »auptonis il. dessen Uolreoüwt Landgrafen zu Stülingenin Schwaben geworden ist, in klaximiligno, Landgrafen zu Stülingen Anno 1639.wiederum erloschen. //. dritter Sohn, stifftete die dritte Linie,

die nachgehens An. 1647. in iVolKZgnxo ^clamo wieder sich geendiget. Sigismnn.äns der vierdte Sohn «auptonisll. stifftete die vierdte dessen Haupt-Linie sich wiederin sokgnne tZeol'No im 17.8ec.-ulo geendiget; Georg Philspp stiffte aber eine neben

bereits gemeldet, schon längst wieder abgestorben.

(e) Wann doch der Herr /luöior UecluäUoms fein die Poings beym Hübner hinzuge-setzet hätte, wo man es finden soll, daß Freyherren von Pappenheim in Schwabengewesen wären, so wüste man doch, wie man recht daran wäre; da aber Hübner vondergleichen Freyherren nichts gcdencket, so sind diese angebl. Schwäbische Freyherrenvon Pappenheim ein pures Unding. Ich will aber dem Herrn .luüori aus demTraume helffen. com-aelus, ein Ur-Enekel Ilem-iei, des zweyten Sohn NaupwnizII. Marschallens von Pappenheim, überkam, nach dem Tode des letzten Landgrafensin Stülingen ttenriei, diese Landgrafschafft, und schrieb sich davon. Nöttingen,

ein