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Buch 2, Theil 2 (1738)
Seite
1413
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Von der Adelichen Familie von Pappenheim. 741z

pappenheimsgeschrlebemmThüringeugewesemsolchesistauchnichtin Ab-rede zu sieben; Ob aber diese vonjener, oder jene von dieser entsproffen, sol-ches lst ungewiß, weilen von dem Adelich-Pappenheimischen Geschlechtesich wenige und fast gar keine Nachrichten finden.

ll.

Weder die Zeit,noch der Raum leidet es,solches alchier zu lun ersuchen;es soll aber künffrig, g.G. oder in meinen Adelichen Thü-

ringen geschehen. Allhierwill ich allein dasjenigevon Wort zu Wort miteinrücken, was mir von einem gewissen Herrn von Pappenheim zugeschicketworden, welches also lautet:

O^/S/o«,dle Pappenheimische Familie betreffend»

Ersillchist die Pappenheimische Familie bereits schon in dem eilfften5ecu!o bekannt gewesen. Vicl. Hübners Tadel, (a) Auch vcrmuthlich allem dem Adel-Stande verblieben, bis ungefehr in dem iz- LecMo, da dannu. von Pappenheim vom Kayser LiZwnunüo, (Zenei-ü! und Erb-Marschallgenannt, und miuv 142z. gegen Hertzog Friedrichen von Oester-reich zuziehen. Viü. Lünichs Reichs(b)

lucli-

und Amtmann zu Coburg, der älteste Sohnll^uprvnis il.Erb-Marschallö zu Pappen-heim die Brüderschasst des heiligen Fronleichnams, gnno 146z. zu Grafenthalgestifftet. Siehe auch Hoens Coburgtsche Historie, ?arr. l. p.48. und 95.

§. 2.

(s) Hübner gedencket auf feiner 518. Tabelle gar nichts vom eilfften Secuw, sonderner fängt dieselbe mit und Pappenheim an, und sa-

get, er sey An. 1160. das ist im zwolfften 8ecu!o gestorben. oder auch /r-?-

wovon, als seinem Sta- 'N-Hause dieser blrnelkus gcncnnet wird, lieget nichtweit von der Donau, ohnweit dem ElosterZ^arstrsheim, Wemdingen, und Mon-heim , oberhalb Neuburg an der Donau. Wer des Augspnrgifchen KupfferstechersBodenehrs Charten, und zwar die Gegend zwischen Neuburg und Donawerth nach-schlaget , der wird dieses Schlosses RuUera finden. Diese Marschalle von LäliNin sol-len, nach der Meinung O/.Pv ^ Part. II. I^ib. XII. c. 17. psg.570. von denen Römischen Calgrims abstammen. Bey so bewandtcn Umständen hät-ten die Thüringisch-Pappenheimische Familie mit denen Erb-Marschal-en von Pap-penheim gar keine Lonucxion.

(b) Es wäre gut gewesen, wofern der Herr Verfasftr die pkiginam indes Lünigs-Neichs-^rcbiv hinzugesetzet hätte. Sonst ist die angeführte P'-Mge gantz ungegründet, dannerstlich hat Naupw ll. Erb > Marschall zu Pappenheim nicht im drepzehend- sondern

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