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Buch 2, Theil 2 (1738)
Seite
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VorbemtlMg.

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Von denen in Thüringen sich befindlichen Chor-

Stifftern, Ableycn und Klöstern.

Dorbmitung.

Lle die StiffterundClösier, von welchen allhiergehandeltwird,aehöreten ehedessen,wie nocy jetzo diejenige, die in ihren vo-rigen Zustande verblieben, in den Kirchen-Sprengel der Ertz-Bischöffe zu Mayntz, welche ihre pro-llpickopos (<>) N)eyh?

Bischoste (b) sc) UNdVicurios in Lpirituellllms M

Thüringen abordneten, die in dieses Landes Haupt - Stadt

Erf-

(zHDergleichen llro-Lpllcopi werden vom Pabste denen Ertz- und Bischoffen, alsLoall-' iuwres zu gelassen, wann sie wegen ihres Alters, Leibes Schwachheit, oder andererHinternisse ihren Ertz-und Bischöfflichen Verrichtungen nicht sattsam vorstehen kön-nen. ck<? tiKc/-? Ä rit. l. c- 6. Xcc miuus julla coukü ell, in-kkitutionis ll itulariorum lllpikcvporum - - - ut teil. llentur k stomono poutikce,vel ut Louchuwres Icpilcopis inllrmis, lenibus, gut alig llmili rotioue impeelüis.16Circo, schreibet der /Ä , p. 49s. llPi-kcopiütulares, nee Lllorepilcopi, uec Loöchicoch, kell llrospilcopi lliut üppellaucli.(d) Sie werden auch Titular-Bischösse genennet, weil sie würcklich keine eigene Kircheund Volck zu verwalten haben, sondern nur den Titul davon führen: Dechen allenaber ungeacht sind sie wahre Bischöffe, und werden, ihren Verrichtungen nach, denenwürcklichen Bischöffen gleich geeicht. Vill. t?. />. I. c. p. 434. Sie haben, wiegedacht, keine eigene Kirche, und kllceces im würcklichen Besitz, es wird ihnen aberdoch eine in pm-rikms iullllelium vom Pabste angewiesen; dahero, wann sichs nachgöttlichen Willen fügen sollte, daß ein ihnen also zur viceccs angewiesenes Land zumChristenthum stellte bekehret werden, oder unter Christliche Bothmaßigkeir käme, siealsobald von ihrem Bißthum könnten Pollellion nehmen: Weßwegen sie, in diesemBetracht, denen andern würcklichen Bischöffen gleich zu achten sind; dahero kan mansie mit denen Chor-Bisch offen nicht vergleichen, und beyde vor einerlei) halten, son-dern sie sind von einander allerdings zu unterscheiden. Ehor -Bischöffe haben nichtvom Chor, worinnen die Geistliche sonst taglich zu erscheinen pflegen, sondern von demGriechischen Wort ^5« Land, ihren Namen, dahero werden sie im Lateinischen,> oder auch B/7/^' genennt; Deutsch konnten sie etwa chand-Bischlöffe genennet werden. Sie dörffen nur die Orcllncs minores, nicht aber Illmjores, ihr Amt nicht in Städten, sondern nur auf dem Lande exereiren; dahingegendie Wevh-Bischöffe beydes vollbringen können. Wann