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Buch 2, Theil 2 (1738)
Seite
1412
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l^.12 III. Absatz. VIII. Klasse IX. Kapitel.

__ H. III.

Fricdcrich Reinbothe war 2NN0 148O. Oberster Raths-Meister inErssurth. FriederichReinbothe stunde ingleicher vigmtTt anno 1509. obes nun dervorige, oder ein ander gewesen, kan ich nicht sagen. NieolausReiubothe war anno 1509. Vierherr. Bartholomäus, lebte 1507. Hein-rich, 1508. Hanns;, 152?. Sebastian, Rathsherr, anno 5528. Christophwar anno 1537. Raths - Meister. Hanns; war anno 159z. Ober-Cammerer.Hermann Reinboth ward anno 1456. zum Prior des Cartheuser - Clo-sters erwählet.

Das X. Kapitel.

Von der Adelichen Familie von Pappcnheim.Nummarischcr Inhalt.

§.I. Ob die Adeliche Familie von Pappen- §.lll. Die weitere Untersuchung sowohl die-

heim von dem Reichs - Grast. Hause ' '

dieses Namens abstamme.

§. u. Eine communicirte OeUuchon wirdzwar deßfalls angeführet, der Ungrundaber dessen hingegen umständlich ge-zeiget.

§. r.

lAßdermahlen ein Reichs-Grast. Haust, der Reichs-Erb Marschall° len vonPappenhenn annoch im hohen Flor stehe, solches ist bekannt:' st) Daß auch eine Linie von diesem Reichs - Grast. Hause von Pap-penheim ehedessen dieHerrschasstGrafentt inThüringenbesessen,solchesist wiederum wahr:(b) Daß ferner eine alte Adeliche Familie die sich von Pap

st) Wer ehedessen von der Reichs-Gräflichen Pappenheimischen Familie geschrieben, sol-

ser, als auch noch vieler andern hiehergehörigen Adelichen Familien wird bisin Uchuringiam Mobilem, oder dasAdeliche Thüringen relcrviret.

schrieben, den ich aber der Zeit noch nicht gesehen.

(d) Hiervon kan unter andern nachgeschlagen werden des Herrn Hofrath Strusensll. Theil seines politisch-und Historischen-^/,/^, woselbst man finden wird, wasMassen Eonrad zu Pappenheim, des heiligen Römischen Reichs Erb-Marschall

und