Von der Adelichen Familie von Gerstenberg. 1405
ten,^rva»ren, Bürgern, Geineinen und sonst allen andern unfern und desReichs , auch unserer Königreiche, erblichen Fürstenthümern und Landen,Unterchanen und getreuen, wes würden Standes oder Wesens die seyn,ernstlich und festiglich mit diesen Briefe, und wollen, daß sie die vielgenannteKiurLum.derRechtenvoNor, auch Michael und Joachim die Gerstenbergezu Drackendorfs, Gebrüdere, ihre eheliche Leibes-ErbenundderoftlbenEr-bens Erben, Mann und Frauens-Personen, für und für in ewige Zeit, alsandere unsere und des heil. Reichs, auch unserer Königreiche, ErblicherFürstenthümer und Lande recht und gebohrne Lehns ^ui uie- s-Genoß undRitlermäßige Edetteute, in allen, und jeglichen,Geistlichen und weltlichenStänden, Stisscern und Sachen, wie vorstehet annehmen, halten zu las-sen , würdigen und ehren, und an den oberzehlten unfern Kayserlichen Ge-naden, Begebungen, Freyheiten, e-lviieAien, Ehren, Würden, Urtheln,Rechten, Gerechtigkeiten, Gewohnheiten, Gesettschafften,Gemeinschafftenund Erhebungen in den Stande und Grad des Adels, auch obberührtenAdelichen Wappen und Kleinod, nicht hindern noch irren, sondern sie de-ren und aller andern obbeschriebenen Genade und ?> ivüechen, in allen undjeden Adelichcn Sachen und Handlungen, inner- und ausserhalb Gerichtsgeruhig und ohne Irrungen gebrauchest, gemessen und gantzlich darbey blei-ben lassen, auch darwider nicht thun, noch jemandes zu thun gestatten, zukeiner Weise, als lieb einem jeden sey unsere und des Reichs schwere Unge-nade und Strafe und darzu einenehmlich fünfzig Marcklöthiges Gol-des zu vermeiden, die ein jeder, so offt er freventlich darwieder thate, unshalb in unsere und des heiligen Reichs Cammer, und den andern halbenTheil, vielgemeldten Gersienbergen zu Drackendorfs, Gebrüdern, ihrenehelichen Leibes Erben und deroftlben Erdens Erben, unnachlaßlick zu be-zahlen verfallen seyn sott, doch andern, die vielleicht den vorgeschriebenenAdelichen Wappen und Klemodt gleich führeten, an ihren Wappen undRechten unvergriffen und unschädlichen. Zu Urkund dieses Briefes besiegeltmit unfern Kayserlichen anhängenden Jnsiegel, der gegeben ist in unsermKöniglichen Schlosse zu Präge nach Christi unsers lieben Herrn und Erlö-sers und Schumachers Geburth -6o-. unserer Reiche des Römischen im27. des Ungarischen im zoten und Böhmischen auch im 27ten Jahre.
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