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Buch 2, Theil 2 (1738)
Seite
1401
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Von der Adelichen Familie von Gerstenberg. 14.01

Z. vi.

Ich muß mich allhier der kürtze befleißen, sonften könnte ich noch vie-les zu dem unsterblichen Ruhm, welches auch anderwärts allschon bekanntgemacht worden ist, dieses grossen Cantzlers beybringen und anführen.Dieses muß ich doch gleichwohl noch beysetzen, daß der verstorbene Her-tzog Friederich Wilhelm diesen kim-Uei- andern Höfen zu überlassen ver-schiedentlich ersuchet worden, ja das allerhöchste Ober-Haupt der Christen-heit des Kaysers Uuäolpbi ii.ichchUTt, und ihro Churfürstliche Gnaden zuMayntz ^olK'ZANAUZ haben diesem/VUnMei- auf dem Reichs-Tage zu Re-genspurg An. 1594- des heiligen Römischen Reichs aller

gnadigst und gnädigst angelragen, welches er aber allerunterthänigst äe-pi eoirt, und lieber seinem Laudes-Herrnin einem engern Bezirck nach allerMöglichkeit dienen, als in einem grossen und weiten Reiche mit grosser Re;chenschaffc und Verantwortung sich belästigen wollen.

H. vii.

Bey der zwischen denen Heyden Hertzogen Johann Philipp und Io-Hann zu Sachsen erfolgten Theilung der Sachsen Weimarischen Länderward er als Cantzlar dem jungem Hertzoge.lob?.nni/der seinen Antheil zuAltenburg erhalten hatte, zu geordnet, und mußte sich daher mit ihm dahinbegeben. In Ungarisch und Böhmischen wichtigen Angelegenheiten undvorwaltenden Stäats-wwmren, welche viel zu weitläufftig seyn würden die-selbe allhier anzuführen, ward er vom Kayser Nucioipllo n. gebrauchet,welcher ihn mit des heil. Römischen Reichs Adelstand vor sich, seine beydeBrüder Michael und Joachim, und deren sämtl. Nachkommen auf ewigeZeiten, An. :6oi. attergnädigst begnadigten. Die copie vom Or^-nal Ol-xiomu lautet also:

VonGOttes Gnaden,Wir Rudolph der Andere, erwählter Römi-scher Kayser, zu allen Zeiten mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarnund Böhmen, Dalmatien, Croatien und Sclavonien König, Ertz Heötzogzu Oesterreich, Hertzog zu Burgundien, zu Braband,Steyer, Cärndten,Crain,Lützenburg,zuWürtenberg, Ober-und Nieder-Schlesien, Fürst zuSchwaben, Marggraff des Heil. Röm. Reichs zu Burgau, zu Mähren,Ober - und Nieder - Laußnitz, Gefürsteter Grass zu Habsbura, Zu Tyrol, zu

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und p"2zr. Siehe auch Joh. Christoph Rö-

digers Sachsische Merkwürdigkeiten, p. 549.