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Buch 2, Theil 2 (1738)
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1402
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I4O 2 III. Absatz. VIII. Klasse. V1!I. Kapitel.

Psird, zu Kiburg und zu Gürtz, Landgraffzu Elsaß,Herr aufder WindischenMarck, zu Bretenau und Solminß:c. tc. Bekennen öffentlich mit diesemBrief, und thun kund allermanniglichen: Wiewohl wir aus Römischer Kay-serlicher Höhe und Würdigkeit, darinnen der Allmachtige Unß nach seinemgöttlichen Willen gesetzet hat, auch angebobrner Güte und Müdigkeit allezeitgeneigt seyn, aller und jeder unserer und des Heil- Römischen Reichs, auchanderer unser Königreiche, erblicher Fürftenthümer und Lande Unterthan-nen und Getreuen, Ehre, Nutz, Ufnehmen und bestes zu befördern und zu be-trachten,so wird auch unser Kayserl. Gemüth vielmehr beweget, denen unse-re Sanfftinüthigkeit und Genade mitzutheilen, auch ihren Nahmen undStamm in noch höhere Ehren und Würde zu setzen derer Vor-Eltern, undsteinalten ehrbaren,redlichen Stande herkommen, und stchAdelicher guterSitten, Tugend, Wandels und Wesens beflisten, auch Unß, dem Heil. Röm.Reich und unserm löblichen Hause Oesterreich vor andern, mit steter getreuerDienstbarkeit,gehorsamlich anhängig und verwandt seyen. Wann wir nungütlich angesehen, wahrgenommen und betrachtet die Ehrbarkeit, Redlich-keit und Geschicklichkeit, Adeliche gute Sitten, Tugend und Vernunffr, dar-innen der Ehrsame, Gelehrte, und Unser und des Reichs liebe getreuebeyder Rechten vo^oi-. nn. anjego des HochgebohrnenFriedrichWilhelms,Hertzogen zu wachsen, Landgrafen in Thüringen,und Marggrafen zu Meis-sen, unsers lieben Oheims und Fürstens, Rath und Cantzlar, auch Michaelund Joachim die Gerstenbergerezu Drackendorss, Eebrüdere, vor uns be-rühmtworden,daßihreElternundVor Eltern im Lande zu Thüringen ei-nes alten, guten, ehrlichen Geschlechtsund Herkommens seyn, stch und Unßdas Reich, und insonderheit beym Chur -und Fürstlichen Hause zu Sachsenin Kriegs-und Friedens-Zeiten rühmlichen, und ansehnlich viel langeZeither verdient gemacht, zuförderst aber die angenehmen, getreuen und nützli-chen verdrießliche Dienste, so eben gemeldter vock»,- ^ unsdem Heil. Reiche und unserm löblichen Hause Oesterreich bey unterschiedli-chen Ccayß und des Reichs - Versammlungen und sonsten in mehr Wege er-zeiget und bewiesen hat, und hinführo samt seinen Brüdern nicht weniger zuthun und zu erzeigen, desgehorsamsten Erbiethens ist, ste auch samtlich wohlthun mögen und sollen. So haben wir demnach mit wohlbedachten Mu-the, guten Rache, rechtenWissen und aus eigener Bewegnüß mehr ermeid-ten^^,»,der rechten Oo6koni,auch Michaelund Joachim die Gersten-berge zu Drackendorff, Gebrüderen die Nayserliche Genade gethan und