Druckschrift 
Buch 2, Theil 2 (1738)
Seite
740
Einzelbild herunterladen
 

Klasse IV. Kap. II.

kannte Sächsische k4iltvricu8 (b) daß ^nnoiois. eine von

Beichlingen, Rahmens Rcmhildio, welche ihr sterbender Gemahl demKayser »enrico ii. anbefohlen, von Merinharien oder Mernern, GrafenMelbeck und Marggrafen vonBerenburg ,sodes vitmari Vaters Bru-ders Sohn gewesen, hatte wollen entführet werven, worüber er aber ergrif-fen, und gefänglich nach Ellerstedt gebracht worden, welchen auch der Kay-ser hätte wollen zu Alstedt execunren lassen, enväre aber kurtz vorher anfeinen empfangenen Wundengestorben, worauf sein Cörper von Ditmoronach Merseburg gebracht, der ihn nachgehends nach Melbeck an der 2lllerund Gricht imMansfeldischengeführetundallda begraben.

Eben also wird des Schlosses Beichlingen beym

an. 1069. p.m. ZZ9. gedacht, woselbst I^llmdciru8 erzehlet, es ha-be 0^/, Marggraffzu Meissen,des verstorbenen Marggraftns0ttoni811.nachgelassene Wittwegeheyrathet: indem er aberzugleich auch mit ihr ih-res verstorbenes Mannes Lehen-Güter in Thüringen haben wollen, undzu dem Ende in die beyde Schlösser Beichlingen und Scheidungen Besa-tzung eingeleget,sohabederdamahls regierende Kayser »em icuz iv. diesesnichtleyden und zugeben wollen, sondernseymiteinerArmee vor beyde ge-zogen, und habe dieselbe eingenommen. Dieses erweiset er zwar, wie auchkurtzvorher angeführte Stelle, daß um diese Zeit das Schloß Beichlingengestanden, aber nicht, daß allda schon Grafen von Beichlingen gewesen.

§. iv.

Als ^nno 1067. Marggraff in Thüringen mit Tode abgieng, socvnfei-jl-te Kayser »emicuz IV. die Marggrafschafft Thüringen seinemVetter Egberten Marggrafen in Sachsen ;(n) der aber noch bey seinenLebens-Zeiten dieselbe seinem Sohne, Egberten dem n. übergab, welcher

in

Anfangs - Worte also: Interim neposmeus, (^NML8 intliniIn male

tuuclse fuvcntutiz A cloloturum macbiinamentomulierumcum paucis ad urb>cmLiclilinAi vocatam,dvminica dievenit, ^ Dominum efi>8dem Kcinlu!dam, prius ale dcüdergram, 5rulbrati8 cullodib>u8, rupuit inviram. Diese IteinNilNis wird nunzwar eine Frau von dieser Stadt genennet, es ist aber noch ungewiß, ob sie eine Gräfinvon Beichlingen gewesen.

(d) /./A//. p. 285.286.

§ 4-

(a) ad an. 1076-p. m.gz7-