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Maaßregeln zu schreiten, bis dahin aber wenigstens alle irrigen An-sichten auf wissenschaftlichem Wege zu entkräften. Mit einem Worte,sobald das Proletariat vorhanden war, hätten unsre Politiker undNationalökonomcn die ersten Schritte in der Behandlung der Auf-gabe thun müssen. Statt dessen ist mit wenigen Ausnahmen ihrVerhalten ein ebenso negatives wie das ihrer Gegner. Manschlägt die Hände zusammen über die Ruchlosigkeit, die nicht ein-mal das Eigenthum mehr achten will, man preist die christlicheUneigennützigkcit oder schilt die gottlose Habgier und Genußsucht,im Angeflehte der Thatsache, daß Millionen Tag für Tag nurdrei Fingerbreit vom Hungertode entfernt sind. Dazu treten dannStrafgesetze und polizeiliche Maaßregeln, über die an dieser Stellenichts weiter zu sagen ist, als daß sie für den einzig wesent-lichen Zweck nicht das Geringste leisten. Denn darauf alleinkommt es an, den Proletarier oder wer sich für ihn intercssirt, zuüberzeugen, daß ihn am Schnellsten und Sichersten die heutige kom-munistische Lehre selbst zu Grunde richtet, und sein Heil nicht inder Vernichtung sondern nur in der Entwicklung des Privatcigcn-thums und des Geldverkchrs gefunden werden kann.
Daß aber bisher kaum die ersten Versuche in diesem Sinneunternommen worden sind, wird jeder zugeben, der sich in der be-treffenden Litteratur auch nur einiger Maaßen umgesehn hat. DieFolgen eines solchen Untcrlassens zeigen sich in bedrohlicher Stärke.Unter dem dritten Stande selbst vermehren sich die Kreise, in denenman die feindlichen Anschauungen mit einer vielleicht recht harmlo-sen und gewiß sehr gedankenlosen Vorliebe hegt und pflegt. Immerhäufiger werden insbesondere die Fälle, in denen socialistische odercommnnistischc Tendenzen bei der Jugend die Stelle der alten
entgegenstehende Lehre der Commnnisten, daß das Privatcigen überalldas Grab des Rechtes sei. Auch in Bezug auf das Eigenthum, wie aufpolitische Macht, hat die Gesammtheit ebensowohl ein Recht wie der Ein-zelne, jedes beschränkt, umfaßt und bedingt das Andere. Im Abend-lande hat reiner Gesammtbesitz wohl niemals, reines Privateigen vielleichtnur in zwei nicht sehr ausgedehnten Perioden eristirt: nach jeder großenEntwicklung des Nationalvermögens hat sich ein neues und eigenthüm-liches Verhältniß beider Momente herausarbeiten müssen. Wir haben soeben eine solche Stufe erst zurückgelegt, es ist kein Wunder, daß wirnoch die Mühen und Leiden aller Anfangsperioden empfinden.
Rhein, Landt. g