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Die politischen Parteien der Rheinprovinz : in ihrem Verhältniß zur preußischen Verfassung
Entstehung
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Ganz dieselben Wahrnehmungen drängen sich in der Geschichteder preußischen Provinzialständc auf, welche das Gesetz von 1823im Wesentlichen ans das feudalistische Princip gegründet, undden Rechten der Individuen, den Interessen der Stände und Provin-zen zu Vertretern gesetzt hat. ES ist an sich unmöglich geworden,die Linie zu zichn, welche diese besondern Kreise von den allgemei-nen Landesangclegenheitcn ein für alle Mal scheidet. EinS greiftunaufhörlich in das Andere über, Eins berührt nnd bedingt dasAndere bei jedem Schritte. Die Compctcnzfrage verwandelt sichendlich in den dürftigsten nnd doch folgenreichsten Wortstreit.

Die Stände sind allmächtig, wenn sie überall mitzuredenhaben, wo es sich um Person und Eigenthum, sie sind vollkommennull, wenn man sie auf die Fälle beschränkt, wo cö sich nur nmihre Privat- nnd Provinzialintcresscn handelt. Denn es ist schlecht-hin keine Regicrnngsmaaßrcgcl zu denken, die nicht auf die Ein-zelnrcchte, und umgekehrt, einwirkte. So ist es nicht anders mög-lich, mit jedem Landtage wachsen die ständischen Ansprüche mit ein-facher nnd unwiderlcglicher Konsequenz; nnd eben so nothwendig istes, daß die Regierung diesen Conscquenzcn stets in den Weg tritt.Sie darf den Einfluß der Stände auf die allgemeinen Angelegen-heiten nicht eher zulassen, als bis dieselben durch die Verfassungverpflichtet sind, neben den Sonderintcrcsscn auch die Anforderungendes Ganzen im Auge zu behalten.

Man sieht von hieraus leicht, welche Partei des Landtagsmehr befähigt ist, mit einer monarchischen Regierung sich zu ver-ständigen und ihr als Anhalt zu dienen, die liberale, welche gestütztauf die allseitig anerkannte Nothwendigkeit irgend welcher Stände,die Form derselben begehrt, in der sie allein die Festigkeit nndEinheit des Staates zu schirmen im Stande sind, oder die ultra-montanc, welche sich ausdrücklich wegen desselben Grundes gegenRcichsstände verwahrt, und, damit keine Centralisation eintrete, die.Verstärkung der prvvinzialständischcn Rechte anstrebt. Daß die Feu-dalen längst diese Gesinnung gepflegt haben, ist bekannt, aber daßsie bei vfficiellcm Anlasse sie dem Staate selbst entgegenhalten,darin zeigt sich ein Bewußtsein der neugewonnenen Kraft, welchewohl geeignet scheint, die Nation wie die Regierung aufmerksam zumachen. Ein stärkerer Beweis für die Nützlichkeit und Dringlichkeiteiner Ncichsverfassnng ist nicht aufzufinden.