cr setzt die Fürsten ein und ab, er entscheidet über die Streitigkeitender Völker, Diese Anwendungen läßt man jetzt begreiflicher Weisenoch auf sich beruhen, jene Grundsätze aber sind es, welche fort-dauernd in Philipp'S Kirchenrecht, in den historisch-politischenBlättern, im IInivei-8 i-eliZivux gepredigt werden, welche dencharakteristischen Bestand der nltramontancn Partei bilden und sieals bedeutsame politische Fraktion conititnircn. Daß ihr jetziges Ver-fahren einiger Maaßen inconsequent ist, wird wegen der praktischenNützlichkeit desselben übcrschn. Früher pflegte man die mittelalterlicheWcltansicht wegen ihrer Folgerichtigkeit und Furchtlosigkeit zu prei-sen, jetzt legen sich die Vertheidiger noch ausdrücklicher das Lob derüberall anpassenden Elasticität und Schmicgsamkcit bei Einst-weilen verbreitet man die allgemeine Theorie; ist sie stark genuggeworden, so werden sich die praktischeil Folgerungen von selbst er-geben.
Hier liegt der erste und auffallendste Unterschied zwischen den heuti-gen Ncukathvliken und ihren mittelalterlichen Vorbildern. Gregor VII.war erfüllt von der religiösen Ueberzeugung seines Rechts, er war dane-ben auch ein guter und gewandter Diplomat, immer aber lebte undstarb er in dein Gefühle, daß Gott selbst für ihn streite und nöthi-gcnfallS durch unmittelbares Einschreiten alle menschlichen Künsteüberflüssig machen würde. Ein so lcbcnsfrischer und todesmuthigerGlaube fliegt aber niemanden aus der Luft oder ans der Lectürceiniger Bibclstellen an. Er ist nur dann möglich, wenn seine Rich-tung übereinstimmt mit allen übrigen die Zeit bestimmenden Kräf-ten, wenn alle Wissenschaft, Kunst und Tugend seiner Tageihn bestätigt, und wenn cr nicht genöthigt ist, mit feindlichen Zwei-feln zu capitulircn oder feindlichen Standpunkten in irgend welcher Hin-sicht halbes Recht zu geben. In dieser Lage waren die großen Päpstedes Mittclalters. Das geistige Leben ihres Zeitalters bewegte sichin den Kreisen der Kirche, keine geschichtliche oder physicalischc Kritikhatte an dem Nnsehn deS PriestcrthnmS oder der Offenbarunggerüttelt, die Moral war nach allgemeiner Ueberzeugung nur nütz-lich innerhalb der Kirche und unter dem Schutze der Hierarchie, derStaat endlich hatte hundertmal anerkannt, daß die Kirche sein Vor-
Walters Kirchenrecht 8. I, >20, ff. (8. Aufl.)