Der Streit der Grafen Stolberg mit der Stadt Osterwieck zc.
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sein Recht wieder ccdirt an den Bruder seiner Frau Hans Rese,der jetzt zum Verdruß der Stadt es mit dem Grafen halte. H
Auch dies lütke Gut beanspruchten die Grafen für sich, indem siebehaupteten, das Kammcrgericht habe ihnen die plsnario. restitutio derSchauen'schen Güter zuerkannt, worin auch sowohl der GerstenbergscheHof als das lütke Gut einbegriffen seien. Allerdings seien letztere Güterursprünglich von dem Kauf ausgenommen, doch sei gesagt, wenndas Kloster Walkenried zu bestehn aufhöre, sollten auch sie an dieGrafen fallen. Dieser Fall aber liege jetzt vor, da Walkenried eindesolates Kloster geworden sei.
Gerade das letztere aber wurde sowohl von Walken-ried als Osterwieck aufs heftigste bestritten. Osterwieckführt in dem Bericht aus: „Walkenried sei kein desolates, sondernein reformirtes Kloster ebenso wenig wie Jlsenburg und Jlefeldkeine desolaten Klöster wären." So standen sich die Rechts-anschauungen als grundsätzlich verschieden einander gegenüber.
Erneute Aufforderungen an den Bischof Heinrich Julius seitensdes Domcapitels, Osterwieck beizustehn und den Grafen v. Honsteinan seine Pflichten zu mahnen, erfolgten. Besonders das Ver-halten des letztern erregte schweren Anstoß. Es habe den Anschein,erklärt das Domcapitel (Schreiben vom 27. October 1792) „alswenn S. G. mit Stollbergk collutiren und beiderseits ihre Ge-danken dahin richten möchten, wie sie sich aus den übrigen raliguiisvon der Reichsprälatur Walkenried ox tuuäuiuauto der gahrvngereumbten praotsuckirtsu Ossolation vollents theilen wollten."
Obschon es an weitern genauem Nachrichten über den vor-liegenden Streit fehlt, weist doch alles darauf hin, daß die
9 In einem später» Aktenstück von a. a. 1610 wird gesagt, daß das lütkeGut sanit dem Hof zu Osterwieck 1591 von Graf Ernst v. Honstein an dieStadt Osterwieck für 6000 Thaler verkauft sei. Das lütke Gut war damalsan Barthel Meyer verpachtet, wofür dieser an den Rath jährlich 24 Thalerzu zahlen hatte. Der Hos selber war dem Haupthof in Schauendienstpflichtig. 1616 wird der Klosterhof zu Osterwieck und das lütkeGut auf mehr als 12000 Thaler Werth taxirt, den Acker zu 16 Thalergerechnet; schwerlich eine der Wahrheit entsprechende Taxe.