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Geschichte der Freien Reichsherrschaft Schauen, eines der allerkleinsten Gebiete im alten deutschen Reich ; nebst fast ausschließlich archivalischen Quellen
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64 Versuch Walkenrieds, sein Wiederkaufsrecht an Schauen geltend zu machen.

Grafen mit ihren Ansprüchen nicht durchdrangen. So-wohl der Gerstenberg'sche Hof als das lütke Gut in Schauen bliebbei der Stadt Osterwieck, die sich bezüglich dieser Güter nachEckstormZ in einem besondern Vertrag mit Walkenried im Jahre1616 einigte.

8 10.

Vergeblicher Versuch Walkenrieds,sein 1530 vorbehaltenes Wiederkaufsrecht anSchauen geltend zn machen.

Mit Schmerzen hatte Walkenried es getragen, wie eine seinerbesten Besitzungen ihm durch das übereilte Handeln eines seinerAebte seit 1530 verloren gegangen war. Seine Hoffnung, esschließlich doch wieder in die Hände zn bekommen, war durch diebeiden Entscheidungen des Reichskammergerichts, das den Grafenvon Stolberg den weitern unbehelligten Besitz Schauens zusprach,sehr herabgedrückt. Daß das Gefühl der Bitterkeit gegenüber denGrafen mit den Jahren sich steigerte, ist wohl nur zü begreiflich.Dies Gefühl wurde aufs neue durch den Streit um die Gersten-berg'sche Aecker geschürt. Ueberall erblickte das Kloster in den Grafen,vielleicht nicht mit Unrecht, die Leute, welche rücksichtslos die Fehlerder Walkenrieder Aebte von ehedem in ihrem Interesse auszubeutensuchten.

Eine Zeit lang schien es so, wie wir vorhin gesehen haben,als ob das ehemalige Kloster auch von seinen weltlichen Beschützern,welche seit Urzeiten die Grafen von Honstein gewesen waren, imStich gelassen werden sollten, ja als ob dieselben mit den GegnernWalkenrieds, den Stolbergern, conspirirten.

Jndeß von dem letzteren Verdacht hatte sich Graf Ernst Honsteinbereits in einem sehr energischen Schreiben an den Grafen Stolbergvom 19. Februar 1593 gereinigt, in welchem er ausdrücklich her-

0 Eckstorm, IValirr., S. 334.